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Pressebericht aus:
Bäko-Magazin, 27.11.2011

 

Sicherheit genießt Vorrang!
 

Einsatz von Videoüberwachung im Geschäft und sicherer Geldtransport

 

Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland Waren im Wert von über 4 Milliarden Euro gestohlen. Dabei werden die Ladendiebe und Betrüger immer kreativer und professioneller. Auch dies ist ein Grund dafür, dass sich jeder Händler und jeder der im Verkauf im Einzelhandel tätig ist, immer mehr überlegen muss, wie das Geschäft zu schützen ist.

 

Viele Unternehmen im Einzelhandel setzen heute Das „EAS“-System (Übersetzt bedeutet das: „Electronic Article Surveillance“) zur Sicherung gegen Diebstahl für Ihre Produkte ein. Auf dem Markt haben sich unterschiedliche Systeme der elektronischen Artikelsicherung ( EAS) etabliert, die nach verschiedenen technischen Verfahren arbeiten. Das Funktionsprinzip ist im Grundsatz bei allen gleich. Die Artikel werden durch Spezialetiketten gesichert. Diese Etiketten können durch berechtigtes Personal entfernt bzw. deaktiviert werden. Sobald ein Kunde versucht, mit unbezahlter Ware den Laden zu verlassen, wird ein Alarm ausgelöst (so genannte Schleusen).

 

Es gibt verschiedenartige Sicherungsetiketten, das einfache Klebeetikett wird am meisten eingesetzt. Die Sicherungsetiketten werden dann durch berechtigtes Personal entfernt bzw. deaktiviert. Dazu gibt es verschiedenartige Möglichkeiten der Entwertung, entweder sind diese direkt in oder an der Kasse eingebaut oder man entfernt die Sicherungsetiketten mit einem Handgerät. Da wir in den Bäckereien meist weniger mit Produkten zu tun haben, die mit oben genannten Sicherungsetiketten zu „sichern“ sind, ist es empfehlenswert, wenn sich jemand für eine „Form der Diebstahlsabschreckung“ entscheidet, eher eine gute Videoüberwachungsanlage einzusetzen.

 

Fernseh- und Videoüberwachung

 

Mit Hilfe von Videoüberwachungsanlagen lässt sich das Geschehen vor Ort bzw. in einem Geschäft beobachten. Sie sind heute ein wirkungsvolles Instrument zur Diebstahlprävention und zur Überführung von Dieben und Betrügern im Handel.

 

Die Videoüberwachung bietet folgende Vorteile:

Vor allem Gelegenheitsdiebe, die in den letzten Jahren mehr geworden sind, werden durch Videoüberwachungskameras, die gut und sichtbar installiert sind, abschrecken. Die Videoaufzeichnung erleichtert die Beweissicherung und Identifizierung des Täters. Es lassen sich beliebig viele Objekte und Verkaufsräume gleichzeitig überwachen. Eine Dauerüberwachung ist möglich. Sie ist allerdings personal- und kostenintensiv, da eine mögliche Intervention im Fall eines Diebstahls jederzeit Mitarbeiter verfügbar und anwesen sein müssen. Meist wird ein Mitarbeiter für die jeweilige Festnahme/ Verfolgung des/ der Täter benötigt. Wenig sinnvoll sind Anzeigen bei der Polizei mit Aufnahmen von einem unbekannten und flüchtigen Täter.

 

Es ist nicht unbedingt erforderlich, nur „scharfe“ Kameras zu installieren. Auch Attrappen können durchaus eine abschreckende Wirkung entfalten. Sinnvoll ist eine kombinierte Installation von „falschen“ und echten Kameras. Sie sind leicht auszutauschen, so dass an einem bestimmten Bereich im Geschäft zeitweise echte Kameras, zeitweise Attrappen im Wechsel installiert werden.

 

Auch ist es heutzutage schon möglich, Videoüberwachungssysteme mit Kassen anzubinden. So ist dann später möglich, nach außergewöhnlichen Transaktionen, wie Storno, Rückgaben, Rabatte, usw. gezielt zu suchen. Mit Hilfe solcher Systeme werden nicht nur die „schwarzen Schafe“ innerhalb der Mitarbeiter erkannt, das Arbeitsklima verbessert sich ebenfalls, da nun kein Mitarbeiter mehr verdächtigt wird.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Beim Einsatz von Fernsehüberwachungsanlagen sind sowohl die innerbetrieblichen, als auch die Belange der Kunden zu berücksichtigen.

  • Zur direkten Überwachung des eigenen Personals muss ein im Unternehmen vorhandener Betriebsrat seine Zustimmung geben.

  • Bei der Überwachung der Umkleidebereiche ist darauf zu achten, dass die Privatsphäre der Kunden nicht verletzt wird.

  • Weiter darf sich der Überwachungsbereich der Kameras nicht über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus erstrecken.

Meist reicht es in kleineren Geschäften aus, wenn 1-2 Kameras im Verkaufsraum installiert werden. Zur größeren Abschreckung ist dann noch ein Monitor im Eingangsbereich einsetzbar, so dass der Kunde schon beim Eintreten erkennt, dass eine Überwachungsanlage vorhanden ist.

 

Die Kunden müssen durch Aushang beim Betreten des Ladenlokals darauf hingewiesen werden, dass eine Fernsehüberwachungsanlage installiert ist.

 

Sicherer Geldtransport

 

In den letzen Jahren Auch sind vermehrt Überfälle auf Geldtransporte oder auf Geldboten festzustellen. Da auch heutzutage immer noch viele kleinere Geschäftsbetriebe und besonders Bäckereien ihre Tageseinnahmen zur „Bank um die Ecke“ bringen, sollten zumindest einige Grundregeln zur Sicherheit der Mitarbeiter befolgt werden. Auch ist immer wieder zu beobachten, dass Bäckereimitarbeiter Geld an der Kasse vorzählen, obwohl der Betrieb noch geöffnet hat. Dies sollte unbedingt unterlassen werden. Denn auch hier gilt: Gelegenheit macht Diebe!

 

Die Abführung der Tageseinnahmen im Einzelhandel ist deshalb mit Kriminalitätsrisiken verbunden und sollte daher grundsätzlich durch professionelle Geld bzw. Werttransportunternehmen erfolgen. Ist die Inanspruchnahme solcher Dienstleister für größere Handelsunternehmen in aller Regel schon Standard, so ist sie für kleinere und selbständige Einzelhandelsgeschäfte oft zu kostspielig. Hier sind es die Unternehmer selbst oder die von ihnen beauftragten Mitarbeiter, die die Verkaufserlöse zur Bank transportieren.

 

An diese Zielgruppen wenden sich die Hinweise auf den nachfolgenden Seiten.

 

Hinweise an Unternehmer:

Tageserlöse des Einzelhandels sollten grundsätzlich durch professionelle Geld- und Werttransportunternehmen zur Bank abgeführt werden. Eine häufig kostengünstige Möglichkeit ist dabei die Nutzung von Sammelgeldtransporten, die vor allem in Innenstadtbereichen oder in Einkaufszentren angeboten werden. Größere Geldbeträge sind bis zur Abführung an die Bank oder Sparkasse in einem durch das Kassenpersonal nicht zu öffnenden Behältnis aufzubewahren.Im Falle einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung von Verkaufserlösen sollten nur zertifizierte Wertbehältnisse (Geldschränke) nach DIN EN 1143-1 verwendet werden.

 

Dabei ist zu beachten:

  • Ein Typenschild mit Klassifizierung befindet sich auf der Innenseite des Wertbehältnisses

  • Der zu wählende Widerstandsgrad richtet sich nach den zu erwartenden Tageseinnahmen sowie nach Vorgaben des Versicherers.

  • Die verwendeten Wertbehältnisse sind entsprechend der Installationsanleitung der Hersteller aufzustellen bzw. zu montieren.

  • Die Wertbehältnisse sind in Räumen mit angemessenen mechanischen sowie elektrisch/ elektronischen Absicherungen aufzustellen.

  • Ist die Inanspruchnahme von Geld- bzw. Werttransportfirmen nicht möglich, so sollte die zu transportierende Geldsumme durch Splittung auf mehrere Transporte klein gehalten werden.

  • Als Geldboten sind dabei nach Möglichkeit mindestens zwei Mitarbeiter einzusetzen, die sowohl volljährig als auch körperlich geeignet sind.

  • Diese Mitarbeiter sind mindestens halbjährlich einer Schulung zu unterziehen, in der sie über die Verhaltensregeln bei Geldtransporten belehrt werden.

  • Örtliche und zeitliche Details zu den Geldtransporten sind möglichst geheim zu halten und ausschließlich dem beauftragten Geldboten mitzuteilen.

  • Um den Weg des Geldtransportes möglichst kurz zu halten, ist ein nahegelegendes Geldinstitut vorzuziehen.

Sowohl für die Entsorgung als auch die Zwischenlagerung der Tageseinnahmen gelten für den Unternehmer u.a. die Regeln der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. So ist der Unternehmer verpflichtet, die für seine Beschäftigten bestehende Gefährdungslage zu ermitteln und auf dieser Grundlage zu beurteilen, welche technischen, baulichen und organisatorischen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind ( Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen –R3). Dazu gehören z.B. die Installation von Überfallmeldern in den Geldbearbeitungsräumen sowie die Bereitstellung von mit Zeitschlössern ausgerüsteten Wertbehältnissen.

 

Hinweise an Geldboten:

Geldtransporte sind immer sorgfältig zu planen. Sie dürfen nicht zur Routine werden, damit potenzielle Täter ihre Kenntnisse über regelmäßige Gewohnheiten von Geldboten nicht für die Tatausführung nutzen. Geldtransporte sollten zu wechselnden Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und nach Möglichkeit bei Tageslicht durchgeführt werden. Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich für den Geldboten, keine Hinterausgänge zu nutzen und schlecht einsehbare Straßen und Plätze zu meiden. Vor und während des Geldtransportes ist mit besonderer Aufmerksamkeit die Umgebung zu beobachten. Der Geldbote sollte sich verdächtige Personen einprägen und nach Möglichkeit deren Fahrzeugkennzeichen notieren (deshalb immer Notizbloch und Schreibgerät dabei). Besondere Aufmerksamkeit ist auf Personen zu richten, die sich in verdächtiger Weise vor oder als letzter Kunde im Geschäft aufhalten. Auf das Mitführen von Waffen sollte grundsätzlich verzichtet werden. Empfohlen wird dagegen die Mitnahme von Handys, um im Notfall schnellstmöglich die Polizei benachrichtigen zu können.

 

Für sogenannte nichtprofessionelle Geldboten empfiehlt es sich, die Abführung der Tageseinnahmen so durchzuführen, dass sie von Außenstehenden nicht als solche zu erkennen sind. Dazu sollten unauffällige Geldbehältnisse genutzt werden. Der Fachhandel bietet auch für Mitarbeiter des Einzelhandels geeignete Geldtransportsicherungssysteme (z.B. Sicherheitskoffer etc.) an. Bei längeren Wegstrecken zum Geldinstitut ist aus Sicherheitsgründen die Nutzung des PKW den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen. Der Weg zum Geldinstitut sollte zügig und ohne Unterbrechungen zurückgelegt werden.

 

Werden während des Geldtransportes verdächtige Situationen festgestellt, so sollte der Geldbote im Regelfall seinen Weg unauffällig fortsetzen und die Nähe zu anderen Personen und damit den Schutz der Öffentlichkeit suchen. Wie für den Unternehmer gilt auch für den Geldboten: Alle Details zum Geldtransport, insbesondere Transportzeiten, -wege sowie die Höhe der abzuführenden Geldmengen sind geheim zuhalten.

 

Verhalten bei Überfällen:

Der Geldbote sollte, besonders bei Bewaffnung bzw. Überlegenheit des Täters, kein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor materiellen Werten. Die wichtigste Verhaltensregel lautet deshalb: Ruhe bewahren, die wesentlichen Tätermerkmale, Fahrzeugdaten und die Fluchtrichtung einprägen und nach der Tat schnellstmöglich die Polizei , z.B. über Notruf 110 mitzuteilen.

 

Tätermerkmale sind:

Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung, Besondere Kennzeichen (Verletzungen, Narben, Tätowierungen etc.)

 

Fahrzeugdaten:

Typ, Farbe, Amtliches Kennzeichen, Besonderheiten- Unfallschäden AM Fahrzeug o.a.

 

Zum Schluss:

Reden Sie mit Ihren Mitarbeitern über das Thema- Lassen Sie die Mitarbeiter kein Risiko eingehen und tun Sie alles für die Sicherheit.

 

Hans-Günther Lemke

Porta Westfalica

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Hans-Günther Lemke
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