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Pressebericht
aus:
Kunden unter 18 |
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Besonders Kinder und Jugendliche sind für den Zoofachhandel in mehrfacher Hinsicht eine interessante Kundengruppe. Sie beeinflussen häufig die Kaufentscheidungen ihrer Eltern und sie sind die Kunden in der nahen Zukunft. Auch verfügen sie über eine enorme Kaufkraft.
Eine Studie (Trend Tracking Kids 2010) aus 2010 hat ergeben, dass die 6-19 jährigen Kinder und Jugendliche über ein Ausgabenvolumen von fast 19 Milliarden Euro verfügen. Umgerechnet ist davon auszugehen, dass jeder Jugendliche im Durchschnitt fast 100 Euro monatlich zur Verfügung hat.
Diese Summe wird zu einem großen Teil für Süßigkeiten, Fast Food oder Elektronikzubehör und Musik ausgegeben, jedoch bleibt immer noch ein großer Teil für die Ausgaben des eigenen Hobbys der Kinder und Jugendlichen übrig. Dazu gehören natürlich auch Ausgaben für das eigene Tier, da immer mehr Eltern versuchen, dass Kinder für ihr Tier „selbst sorgen“ sollen.
Händler müssen jedoch auf bestimmte rechtliche Regelungen besonders achten. Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch nicht die volle Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können, werden durch Gesetze und Verordnungen in besonderem Maße geschützt.
Geschäftsunfähigkeit (0- bis 6-jährige) Mit Kindern unter 7 Jahren kann kein Kaufvertrag geschlossen werden, es sein denn, sie werden von ihren Eltern als Boten geschickt (dies muss jedoch schriftlich nachweisbar vorliegen oder es wurden mit den Eltern Vorgespräche über den Kauf geführt).
Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7-bis 17-jährige) Kaufverträge sind schwebend unwirksam, solange die Genehmigung der Eltern nicht vorliegt. Das bedeutet, Sie als Händler und Verkäufer müssen die Ware zurück nehmen, selbst wenn sie beschädigt ist- falls die Eltern dies verlangen. Ausnahme Taschengeld.
Geschäftsfähigkeit (18-jährige) Volljährige Personen dürfen Kaufverträge abschließen.
Die Frage ist: Wie mache ich aber mein Geschäft besonders auch für Kinder und Jugendliche interessant?
Zahlreiche Studien belegen es: Heimtiere haben eine vielfältige positive Wirkung auf die Entwicklung von Kindern. Eine aktuelle Umfrage aus 2010 des Meinungsforschungsinstituts The Consumer View TCV in Bremen zeigte auf, dass mehr als 93% von über 1000 Befragten der Meinung waren, dass das zusammenleben mit Tieren die Entwicklung von kindlichem Verantwortungsbewusstsein unterstützt. Dabei ist es egal, ob es sich um Hundehalter, Katzenbesitzer oder Aquarianer handelt. Diese Erkenntnisse gilt es für den Händler zu nutzen.
Die richtige Warenpräsentation Die meisten Händler wissen heutzutage um die Umsatzbedeutung der Regal- und Stammplatzierung. Beachten Sie immer die Höhe der Regalträger, d.h. es sollten z.B. Snackartikel für Hamster oder Meerschweinchen nicht zu hoch im Regal platziert sein, so dass auch Kinder und Jugendliche problemlos „zugreifen“ können. Gerade diese Artikel unter 2,00 Euro Warenwert werden von Kindern und Jugendlichen gern „schnell mal mitgenommen“.
Bitte nicht so! Auch reagieren Kinder und Jugendliche eher auf farbige Regal und Artikel. Auch sinnvoll ist es, an der Kasse günstige Mitnahmeartikel für Tiere zu platzieren, solange die Kasse nicht zu „vollgestellt“ wirkt.
Erlebnisse bieten Nutzen Sie als Händler alle Events und Themen, um Kinder und Jugendliche an Tiere heran zu führen. „Streichelzoo“ oder auch „Schnuppertage für Aquaristik“ sind Events, die heute schon viele Händler nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen.
Folgende Themen und besondere Tage bieten sich im Zoofachhandel an:
Und, und, und… Letztendlich sind Ihre Ideen gefragt!
Anforderungen im Verkauf Auch im Hinblick auf das Verkaufsgespräch stellen Kinder und Jugendliche besondere Anforderungen dar. Auch gerade die jungen Kunden möchten ernst genommen werden und behandelt werden wie Erwachsene. Sie haben ein gutes Gespür dafür, wenn Sie ihnen mit Geringschätzung oder Nichtbeachtung begegnen.
Beachten Sie:
Hans-Günther Lemke Porta Westfalica |
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| Hans-Günther
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