Pressespiegel



Zurück zur Übersicht
Pressespiegel

Pressebericht aus:
Bäko-Magazin, 01.09.2011

 

Kann die Inventur kommen?
 

Jedes Jahr das gleiche „Übel“ - die Jahresinventur. Das Wort Inventur kommt übrigens aus dem lateinischen Wort „invenire" und bedeutet „etwas bzw. es vorfinden“. Eine Inventur ist grundsätzlich eine körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. In der Regel wird diese Bestandsaufnahme durch die Aufnahme materieller Wirtschaftsgüter durchgeführt, indem diese gezählt, gemessen oder gewogen werden.

Daher stellt die Verpflichtung zur Erstellung einer Inventur für ein Unternehmen nicht nur einen Aufwand ohne Wertschöpfung dar, sondern auch die Möglichkeit die Bestände regelmäßig zu überprüfen. Der Kompromiss aus resultierendem Aufwand und detaillierter Bestandsaufnahme wird maßgeblich durch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit beeinflusst.

Rechtliche Grundlagen der Inventur

Die rechtlichen Grundlagen einer Inventur beruhen sowohl auf dem Handelsrecht als auch auf dem Steuerrecht. Das Handelsrecht verlangt gemäß § 240 HGB von jedem Kaufmann, dass er „zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben hat. Kaufmann ist gemäß § 39 HGB sowie steuerrechtlich gemäß §§ 140,141 AO jeder Unternehmer oder auch jeder andere Gewerbetreibende, der die in § 141 AO aufgeführten Größenmerkmale erfüllt.

Aufgrund dieser Größenmerkmale verpflichtet sich ein Kaufmann am Ende eines jeden Geschäftsjahres zur Erstellung eines so genannten Inventars, der schriftlichen Niederlegung des Inventurergebnisses. Dabei gelten die gesetzlich Vorschriften zur Sicherstellung einer materiellen Ordnungsmäßigkeit. Bei Verstößen gegen die Ordnungsmäßigkeit kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage durch die Finanzbehörde vorgenommen werden.

Was eine Inventur genau bedeutet und wie sie durchzuführen ist, wird im folgenden Punkt erläutert.

Grundlagen der Inventur

Eine Inventur wird zusammen mit dem resultierenden Inventar einem 12-monatigem Geschäftsjahr zugeordnet. Geschäftsjahr und Kalenderjahr müssen dabei nicht übereinstimmen. Bei einer Inventur wird eine lückenlose, körperliche Erfassung der Vermögensgegenstände, wie Vorräte an Waren, fertige und unfertige Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, gefordert. Die Erfassung kann im Einzelfall zu einem unangemessenen Verhältnis von Aufwand und Wirtschaftlichkeit einer Inventur führen.

Daher hat der Gesetzgeber im Handelsrecht einige Inventurvereinfachungsverfahren verankert – diese sollen dem Kaufmann die Inventurdurchführung erleichtern. Die genauen Möglichkeiten einer Inventurvereinfachung stehen im Zusammenhang mit den Vorteilen verschiedener Inventurverfahren.

Eine Inventur bezieht sich grundsätzlich sowohl auf das Anlage- als auch auf das Umlaufvermögen eines Unternehmens. Das Anlagevermögen muss allerdings nicht jährlich aufgenommen werden, sofern ordentlich geführte Verzeichnisse - wie zum Beispiel die Anlagenkartei – zur detaillierten Dokumentation vorliegen.

Als Grundlage für den Jahresabschluss stellt die Inventur eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Buchführung dar. Darüber hinaus verifiziert sie mit der körperlichen Bestandsaufnahme die Zuverlässigkeit der Lagerführung und der Buchbestände im Warenwirtschaftssystem. Sie ist damit die grundlegende Basis für einen sachgerechten und vollständigen Jahresabschluss. Das Inventar als schriftliche Niederlegung der Inventurergebnisse dient als bilanzielle Auflistung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Für eine ordnungsgemäße Inventur müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt und spezielle Aufgaben definiert werden. In diesem Zusammenhang sind Planung, Vorbereitung, Durchführung und anschließende Auswertung wichtige Meilensteine einer Inventur. Aufgrund ihres hohen Stellenwertes sollte die Umsetzung in jeder dieser Stufen überwacht werden. Es macht Sinn, dass deshalb erfahrene Mitarbeiter immer zu Kontrollfunktionen während einer Inventuraufnahme herangezogen werden. In größeren Unternehmen wird diese Aufgabe meist von einer Revisionsabteilung übernommen.

Welche Grundsätze muss eine Inventur erfüllen?

Inventuren sind im Allgemeinen nach folgenden Grundsätzen durchzuführen. Ein Grundsatz ist der Grundsatz der Vollständigkeit gemäß §246 HGB. Dieser besagt, dass alle Vermögensgegenstände und Schulden zu erfassen sind und sich anschließend im Inventar wieder finden müssen.

Weiter gibt es den Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit der Inventur. Hierbei geht es zum einen um eine nachprüfbare Richtigkeit, die frei von Aufnahmefehlern ist. Zum anderen muss der Aufwand der Feststellung wirtschaftlich vertretbar sein. Der Grundsatz er Nachprüfbarkeit und Dokumentation bedeutet, dass ein sachverständiger Dritter die Inventur als Bilanzansatz innerhalb kurzer Zeit nachvollziehen und verstehen sollte. Der letzte wichtige Grundsatz ist der der Einzelerfassung. Dieser Grundsatz bezieht sich auf § 252 III HGB, wonach bei einer Inventur alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln erfasst und bewertet werden müssen.

Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze kann verschiedene Folgen haben. Wenn die Inventurdifferenzen durch Aufnahmefehler oder Buchungsfehler zu hoch sind, kann es dazu führen, dass die Inventurergebnisse unbrauchbar werden und somit verworfen werden müssen. In diesem Fall kann kein Inventar erstellt werden und die Finanzbehörde kann im Zweifelsfall den Steueraufwand des Unternehmens schätzen lassen, gemäß § 240 HGB.

Erläuterungen verschiedener Inventurverfahren

Stichtagsinventur
Die zeitnahe Stichtagsinventur ist die so genannte „klassische“ Inventurmethode. Diese besagt, dass innerhalb von 10 Tagen vor und nach dem Abschlussstichtag alle im Lager befindlichen Positionen (Bestand), mit dem Sollbestand des Warenwirtschaftssystems durch eine vollständige Überprüfung verglichen werden müssen.5 Die Zugänge und Abgänge zwischen dem Tag der Bestandsaufnahme und dem Abschlussstichtag werden anhand von Belegen mengen-und wertmäßig auf den Stichtag fortgeschrieben bzw. zurück gerechnet.6 In der Regel ist der Geschäftsbetrieb – zur Erleichterung einer Warenerfassung.

Während der Stichtagsinventur geschlossen. Diese Durchführungsmethode hat den Vorteil, dass eine optimale Kontrolle der Buchführung und Lagerverwaltung ermöglicht wird. Schließlich werden an genau einem Tag im Jahr sämtliche Vermögenswerte und Schulden aufgenommen werden. Die stichtagsbezogene Gesamtkontrolle bringt jedoch diverse Nachteile mit sich.

Ein großer Nachteil ist, dass die Kosten dieser Vollinventur nicht unerheblich sind, da sie zwischen 2% -8% des inventarischen Lagerwertes ausmachen können. In diesem Zusammenhang muss der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Hinzu kommen die monotonen Tätigkeiten der Aufnahmearbeiten sowie der Einsatz von Hilfskräften. Dadurch wächst die Gefahr, dass die Genauigkeit des Buchbestandes nach der Bestandsaufnahme fälschlicherweise gemindert wurde. Ein weiterer Nachteil ist sicherlich, dass diese Art der Inventurdurchführung ziemlich unflexibel ist, da der Zeitraum der Aufnahme mit 10 Tagen vor und nach dem Inventurstichtag sehr begrenzt ist. Dies ist beispielsweise bei größeren, vorrätigen Beständen der Fall, wenn diese zunächst aufwendig verwogen werden müssen.

Verlegte Inventur – zeitverschobene Inventur
Die vor- bzw. nach verlegte Inventur kann in einem Zeitraum von drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag gemäß § 241 III HGB stattfinden. Bei dieser Inventur wird genau wie bei der Stichtagsinventur ein Bestand festgestellt, wobei dieser in einem besonderen Inventar verzeichnet werden muss. Dieser Bestand ist dann auf den Abschlussstichtag nach den allgemeinen Grundsätzen zu bewerten. Die Fortschreibung oder Zurückrechnung auf den Bilanzstichtag muss handelsrechtlich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erfolgen. Wenn das Unternehmen Vermögensgegenstände mit hohen Preisschwankungen besitzt, sollten diese zeitnah zum Stichtag aufgenommen werden, da diese Artikel eine gewisse Homogenität besitzen sollten. Ähnliches gilt für Vermögensgegenstände, die in Verbindung mit steuerlichen Vergünstigungen stehen, da diese anderenfalls nicht in Anspruch genommen werden können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vor- oder Rückrechnung freiwillig nach der Art und mengenmäßig durchzuführen, so dass die Grundvoraussetzungen für Vergünstigungen wieder gegeben sein können.

Diese Inventurmethode ist bei wertvollen Unternehmensgegenständen, hohem Schwund, Verderb oder Ähnlichem, das den Bestand verringern könnte, nicht erlaubt.

Die Vorteile dieser Inventurmethode werden im Folgenden dargelegt. In Bezug auf die Erfassung gibt es die Möglichkeit, die Aufnahme mit sachkundigem Personal durchzuführen, da dem Unternehmen ein längerer Inventurzeitraum zur Verfügung steht. Dieser Zeitraum beläuft sich im Vergleich zur Stichtagsinventur auf fünf Monate und kann sich dadurch betrieblichen Besonderheiten besser anpassen, vor allem niedrigen Lagerbeständen. Dadurch, dass die Bestandsfortführung nur wertmäßig erfolgen muss, ist zum Abschlussstichtag keine weitere Mengenabstimmung mehr nötig. Hinzu kommt, dass den Mitarbeitern bei verlegten Inventuren viel mehr Zeit für die Inventurauswertung bleibt, zumindest sofern sie vorverlegt sind.

Nachteilig sind lediglich die zusätzlichen Fehlerquellen, die durch die Wertfortschreibung bzw. –Rückrechnung, sowie den zeitlichen Mehraufwand durch die Abstimmung zwischen Inventur- und Bilanzstichtag auftreten können, sofern die zeitlichen Abstände sich auf den gesamten Zeitraum von fünf Monaten verteilen. Zusammenfassend gibt dieses Verfahren den Unternehmen mehr Möglichkeiten ihre Inventurdurchführung ordnungsgemäß auszugestalten, so dass es sich zu Recht Inventurvereinfachungsverfahren gemäß § 241 III HGB nennen darf.

Permanente Inventur
Ein weiteres Inventurvereinfachungsverfahren ist die Permanente Inventur. Diese Variante der Inventurdurchführung gibt dem Unternehmen gemäß § 241 II HGB die Möglichkeit, die einzelnen Inventurhandlungen auf das ganze Jahr zu verteilen. Einen spezifischen Inventurstichtag gibt es somit nicht. Bei diesem Verfahren fallen der Bilanzstichtag, an dem die Inventurerstellung in der Regel stattfindet, und der Inventurstichtag, den es in der Form nicht gibt, auf unterschiedliche Zeitpunkte. Aufgrund dieser Diskrepanz ist es für die Warenwirtschaft oder auch für die Lagerwirtschaft unerlässlich, dass die Zu- und Abgänge von Waren taggenau, sowie nach Art und Menge dokumentiert und gebucht werden, so dass eine beleg mäßige Nachvollziehbarkeit gegeben ist.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass einmal im Jahr eine körperliche Bestandsaufnahme gemacht wird, um den tatsächlichen Bestand festzustellen. Im Anschluss daran muss überprüft werden, ob der aufgenommene Bestand auch mit den Lagerbüchern bzw. mit dem Warenwirtschaftssystem übereinstimmt. Die Differenz zwischen dem Soll- und Ist- Bestand muss dann zwingend ausgebucht oder hinzu geschrieben werden, so dass der Bestand richtig fortgeschrieben wird. Um diese Vorgehensweise für Dritte verständlich zu machen, ist eine adäquate Dokumentation unerlässlich.

Hier muss der Erfassungszeitpunkt und die eventuelle Differenzmenge zwischen Sollmenge und gezählter Menge vermerkt werden. Im Falle einer Differenzmenge muss der Bestand korrigiert werden, weil ansonsten in der Bilanz eine falsche Vermögenslage ausgewiesen werden würde. Für Unternehmen liegt der Vorteil darin, dass sie die Warenbestände dann aufnehmen können, wenn sie gering oder sogar nicht vorhanden sind.

Problematisch wird es jedoch, wenn Fehler in der Lagerwirtschaft bzw. im Warenwirtschaftssystem auftreten. Sollten Fehler im Umgang bzw. im Programm auftreten oder Buchungsfehler nicht bemerkt werden, verfälschen diese das Inventurergebnis erheblich, da es keine stichtagsbezogene Gesamtkontrolle gibt. Hinzu kommt, dass diese Inventurmethode für Artikel mit einem hohen Schwundanteil oder einem hohen Wert nicht geeignet sind. Das liegt daran, dass Differenzen die anschließende, ordnungsgemäße Inventarerstellung erschweren oder verfälschen können, so dass derartige Artikel erst kurz vor dem Abschlussstichtag aufgenommen werden sollten.

Stichprobeninventur - seit 1977 rechtlich verankert
Die letzte aufgeführte Inventurmethode basiert gemäß § 241 I HGB auf der mathematischstatistischen Methode der Stichproben, weshalb der Name der Stichprobeninventur entstanden ist. Diese Inventur darf nur in Unternehmen mit großen Warensortimenten und hohen Artikelmengen im Lagerbestand durchgeführt werden. Die Stichproben müssen repräsentativ für den Bestand des gesamten Unternehmens sein, wobei der Umfang 10% bis 15% aller Lagerbestände betragen muss. Voraussetzungen dieser Inventur sind, dass 5% bis 10% des Lagerbestandes 70% bis 80% des Buchwertes ausmachen. Ebenso muss eine gewisse Anzahl an Lagerpositionen vorhanden sein, die in der Literatur in der Regel mit 2000 Positionen angegeben wird.

Außerdem ist der Inventuraufwand nach anderen Verfahren oft aufgrund der Wirtschaftlichkeit nicht zu vertreten. Die hochwertigen Waren (5% bis 10% des Lagerwertes) müssen bei der Inventur voll erfasst werden. Die geringwertigen Massengüter dürfen nach streng statistischer Zufallsauswahl erfasst werden. Ein Vorteil dieser Inventur ist die enorme Zeitersparnis, die ein Unternehmen durch die Stichprobenaufnahme hat. Besonders da dieses Inventurverfahren trotz eines statistischen Bewertungsansatzes wirtschaftlich aussagefähige Ergebnisse liefert. Weiterhin benötigt ein Unternehmen durch die Stichproben bei den Massegütern weniger Personal, wodurch sich deutliche Kostenvorteile ergeben. Außerdem kann das qualifizierte Personal bevorzugt zur Inventur eingeteilt werden. Dadurch ergeben sich dann sogar kürzere oder keine Schließungszeiten, da die Inventur schneller durchgeführt werden kann.

Nachteile dieser Inventur sind, dass sie nur angewendet werden darf, wenn andere Verfahren zu unwirtschaftlich sind und dann auch nur mit der Genehmigung des Finanzamtes. Durch die Stichproben und spätere Hochrechnung muss die Lagerbuchführung ordnungsgemäß und sorgfältig geführt werden, andernfalls wäre kein Verlass auf die Ergebnisse. Aus diesem Grund sowie auch der Stichprobe (Teilerhebung) wird die Kontrollfunktion der Inventur nur schlecht erfüllt.

Der relative Stichprobenfehler darf 1% nicht überschreiten, da die Aussagefähigkeit sonst in Frage gestellt wird. Wenn die Toleranzgrenze überschritten wird, muss die Stichprobe verworfen und die entsprechenden Lagerpositionen vollständig aufgenommen werden. Dieser Mehraufwand kann den vorherigen Kostenvorteil kompensieren. Beim Abgleich werden die Sollzahlen aus der Lagerbuchführung mit den Ist-Zahlen verglichen. Wird in der Stichprobe die Toleranzgrenze der Fehlerquote nicht überschritten, darf entweder der Wert des Sollbestandes oder der hochgerechnete Wert auf die Grundgesamtheit in die Bilanz übernommen werden. Diese Inventurmethode darf nur für körperliche Gegenstände angewendet werden.

Fazit:
Letztendlich bleibt jedoch zu bemerken, dass es bei jeder Inventur auch immer auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ankommt, die eine Bedeutung einer Inventuraufnahme kennen. Deshalb sollte jeder Führungsverantwortliche, ob Marktleiter oder Inhaber, seine Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über Inventurergebnisse informieren und auch die Wichtigkeit einer korrekten Inventuraufnahme deutlich machen.

 

Hans-Günther Lemke

Porta Westfalica

Zum Seitenanfang
Hans-Günther Lemke
Training für Führung und Verkauf
Basenberg 22
D-32457 Porta Westfalica
Telefon: (+49) 05706-1518
Telefax: (+49) 05706-955548
E-Mail: info@lemke-training.de
Internet: http://www.lemke-training.de