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Pressebericht
aus:
Tipps zur Vorbeugung von Mitarbeiterdelikten |
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Über das Thema "Mitarbeiterdiebstahl" wird auch heute noch nur ungern gesprochen. Dabei belegen und beweisen viele Untersuchungen in Einzelhandelsunternehmen eindeutig und übereinstimmend folgende Ergebnisse: 40 bis 50 Prozent der Inventurdifferenzen im Handel entstehen durch eigene Mitarbeiter und Aushilfspersonal. Die Hälfte der internen Verluste entsteht im Kassenbereich. Ein unkorrekter Mitarbeiter richtet im Durchschnitt zehn Mal soviel Schaden an wie ein Ladendieb.
Auch interessant: Studien Private Waterhouse Coopers/ Martin Luther Uni-Halle 500 Großunternehmen 2005-2009. Knapp ein Drittel der Täter ist länger als 10 Jahre in dem Unternehmen beschäftigt. Ein Viertel der Täter stammt aus der mittleren Führungsebene, davon 90% männlich und 10% weiblich.
Es ist auch nicht so leicht, einen Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen. Meist geschieht dies nur mit speziellen Überwachungsmaßnahmen, wobei vorher die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden muss. Auch ist es immer noch eine Seltenheit, dass ein Mitarbeiter einen anderen "anzeigt", wenn dieser unehrlich war. Dabei geht es um die Existenz eines jeden in einem Betrieb oder Geschäft. Abgesehen von dem Betriebsklima, was erheblich belastet werden kann.
Warum passieren Mitarbeiterdelikte?
Natürlich ist es selten so, dass ein Mitarbeiter mit dem Vorsatz unehrlich zu sein oder den "Chef" zu betrügen, seine Tätigkeit aufnimmt. Vielmehr werden auch vom Vorgesetzten Fehler im Umgang und Verhalten mit dem Mitarbeiter gemacht.
Die meisten Manipulationen und „Unehrlichkeiten“ passieren an der Kasse. Der Schaden durch Kassenmanipulationen wird schon heute auf 0,2 bis 0,6% vom Einzelhandelsumsatz geschätzt. Deshalb ist es für jeden Marktleiter, Geschäftsführer oder Inhaber unerlässlich, diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Um solche Fälle zu vermeiden, ist es wichtig, Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen. Dies können u.a. sein:
Testkäufe zur Vorbeugung
Eine Begrenzung der Tatverdächtigen ist eine unbedingte Voraussetzung für eine gezielte Observation, mit deren Hilfe es möglich ist, bestimmte Mitarbeiter und Personen eindeutig zu überführen. Die Beobachtung des Verdächtigenkreises und der Räume erwies sich bisher immer noch als die geeignetste Maßnahme zur Aufdeckung innerbetrieblicher Probleme.
Ausschlaggebend für den Erfolg ist, dass der Testkäufer dem oder den Verdächtigen nicht bekannt ist und dass dieser über ausreichend Erfahrung und fundierte Kenntnisse der Erscheinungsformen der internen Kriminalität verfügt. Fest angestellte Hausdetektive, die den meisten schnell bekannt sind, scheiden deshalb aus dieser Tätigkeit der Observation heraus.
Besser geeignet sind Testkäufer, die anonym sind und als Kunde auftreten. Seine Feststellungen beim „Testkauf“ hat er nur dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Testeinkäufer treten als gewöhnliche Kunden auf und beobachten „unauffällig“ die Verkaufsabläufe der Verdächtigen. Das Kernstück der Beobachtungen bildet die Kontrolle, ob alle Einkäufe z.B. vorschriftsmäßig registriert worden sind. In einem detaillierten Bericht werden die Einkäufe und die dazugehörigen Begleitumstände erfasst und mit Hilfe der Kassenkontrollstreifen oder Rechnungsduplikaten kann das vollständige Bild jedes Testeinkaufs rekonstruiert werden.
Hinweis: Es gibt heutzutage auch schon technische Möglichkeiten durch Bondatenanalysen, Fehler oder Missbrauch an der Kasse aufzudecken. Der Einsatz einer Kassensoftware ist jedoch nur mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, die Mitarbeiter müssen darüber informiert sein und ist natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Der Verfasser führt mit einem Partner auch Testkäufe für alle Branchen durch.
Hans-Günther Lemke Porta Westfalica |
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| Hans-Günther
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