Pressespiegel



Zurück zur Übersicht
Pressespiegel

Pressebericht aus:
Das Branchen-Forum, 07.03.2011

 

Sicherer Geldtransport

 

In den letzen Jahren Auch sind vermehrt Überfälle auf Geldtransporte oder auf Geldboten festzustellen. Die Abführung der Tageseinnahmen im Einzelhandel ist deshalb mit Kriminalitätsrisiken verbunden und sollte daher grundsätzlich durch professionelle Geld bzw. Werttransportunternehmen erfolgen. Ist die Inanspruchnahme solcher Dienstleister für größere Handelsunternehmen in aller Regel schon Standard, so ist sie für kleinere und selbständige Einzelhandelsgeschäfte oft zu kostspielig. Hier sind es die Unternehmer selbst oder die von ihnen beauftragten Mitarbeiter, die die Verkaufserlöse zur Bank transportieren.

 

An diese Zielgruppen wenden sich die Hinweise auf den nachfolgenden Seiten.

 

Hinweise an Unternehmer:

  • Tageserlöse des Einzelhandels sollten grundsätzlich durch professionelle Geld- und Werttransportunternehmen zur Bank abgeführt werden.

  • Eine häufig kostengünstige Möglichkeit ist dabei die Nutzung von Sammelgeldtransporten, die vor allem in Innenstadtbereichen oder in Einkaufszentren angeboten werden.

  • Größere Geldbeträge sind bis zur Abführung an die Bank oder Sparkasse in einem durch das Kassenpersonal nicht zu öffnenden Behältnis aufzubewahren.

  • Im Falle einer eventuell notwendigen Zwischenlagerung von Verkaufserlösen sollten nur zertifizierte Wertbehältnisse (Geldschränke) nach DIN EN 1143-1 verwendet werden.

Dabei ist zu beachten:

  • Ein Typenschild mit Klassifizierung befindet sich auf der Innenseite des Wertbehältnisses

  • Der zu wählende Widerstandsgrad richtet sich nach den zu erwartenden Tageseinnahmen sowie nach Vorgaben des Versicherers.

  • Die verwendeten Wertbehältnisse sind entsprechend der Installationsanleitung der Hersteller aufzustellen bzw. zu montieren.

  • Die Wertbehältnisse sind in Räumen mit angemessenen mechanischen sowie elektrisch/ elektronischen Absicherungen aufzustellen.

  • Ist die Inanspruchnahme von Geld- bzw. Werttransportfirmen nicht möglich, so sollte die zu transportierende Geldsumme durch Splittung auf mehrere Transporte klein gehalten werden.

  • Als Geldboten sind dabei nach Möglichkeit mindestens zwei Mitarbeiter einzusetzen, die sowohl volljährig als auch körperlich geeignet sind.

  • Diese Mitarbeiter sind mindestens halbjährlich einer Schulung zu unterziehen, in der sie über die Verhaltensregeln bei Geldtransporten belehrt werden.

  • Örtliche und zeitliche Details zu den Geldtransporten sind möglichst geheim zu halten und ausschließlich dem beauftragten Geldboten mitzuteilen.

  • Um den Weg des Geldtransportes möglichst kurz zu halten, ist ein nahe gelegendes Geldinstitut vorzuziehen.

Sowohl für die Entsorgung als auch die Zwischenlagerung der Tageseinnahmen gelten für den Unternehmer u.a. die Regeln der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. So ist der Unternehmer verpflichtet, die für seine Beschäftigten bestehende Gefährdungslage zu ermitteln und auf dieser Grundlage zu beurteilen, welche technischen, baulichen und organisatorischen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind ( Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen –R3). Dazu gehören z.B. die Installation von Überfallmeldern in den Geldbearbeitungsräumen sowie die Bereitstellung von mit Zeitschlössern ausgerüsteten Wertbehältnissen.

 

Hinweise an Geldboten:

  • Geldtransporte sind immer sorgfältig zu planen. Sie dürfen nicht zur Routine werden, damit potenzielle Täter ihre Kenntnisse über regelmäßige Gewohnheiten von Geldboten nicht für die Tatausführung nutzen.

  • Geldtransporte sollten zu wechselnden Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und nach Möglichkeit bei Tageslicht durchgeführt werden.

  • Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich für den Geldboten, keine Hinterausgänge zu nutzen und schlecht einsehbare Straßen und Plätze zu meiden.

  • Vor und während des Geldtransportes ist mit besonderer Aufmerksamkeit die Umgebung zu beobachten. Der Geldbote sollte sich verdächtige Personen einprägen und nach Möglichkeit deren Fahrzeugkennzeichen notieren (deshalb immer Notizbloch und Schreibgerät dabei). Besondere Aufmerksamkeit ist auf Personen zu richten, die sich in verdächtiger Weise vor oder als letzter Kunde im Geschäft aufhalten.

  • Auf das Mitführen von Waffen sollte grundsätzlich verzichtet werden.

  • Empfohlen wird dagegen die Mitnahme von Handys, um im Notfall schnellstmöglich die Polizei benachrichtigen zu können.

  • Für sogenannte nichtprofessionelle Geldboten empfiehlt es sich, die Abführung der Tageseinnahmen so durchzuführen, dass sie von Außenstehenden nicht als solche zu erkennen sind. Dazu sollten unauffällige Geldbehältnisse genutzt werden. Der Fachhandel bietet auch für Mitarbeiter des Einzelhandels geeignete Geldtransportsicherungssysteme (z.B. Sicherheitskoffer etc.) an.

  • Bei längeren Wegstrecken zum Geldinstitut ist aus Sicherheitsgründen die Nutzung des PKW den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen.

  • Der Weg zum Geldinstitut sollte zügig und ohne Unterbrechungen zurückgelegt werden.

  • Werden während des Geldtransportes verdächtige Situationen festgestellt, so sollte der Geldbote im Regelfall seinen Weg unauffällig fortsetzen und die Nähe zu anderen Personen und damit den Schutz der Öffentlichkeit suchen.

Wie für den Unternehmer gilt auch für den Geldboten: Alle Details zum Geldtransport, insbesondere Transportzeiten, -wege sowie die Höhe der abzuführenden Geldmengen sind geheim zuhalten.

 

Verhalten bei Überfällen: Der Geldbote sollte, besonders bei Bewaffnung bzw. Überlegenheit des Täters, kein unnötiges Risiko eingehen. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor materiellen Werten. Die wichtigste Verhaltensregel lautet deshalb: Ruhe bewahren, die wesentlichen Tätermerkmale, Fahrzeugdaten und die Fluchtrichtung einprägen und nach der Tat schnellstmöglich die Polizei , z.B. über Notruf 110 mitzuteilen.

 

Tätermerkmale sind: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung, Besondere Kennzeichen ( Verletzungen, Narben, Tätowierungen etc.

 

Fahrzeugdaten: Typ, Farbe, Amtliches Kennzeichen, Besonderheiten- Unfallschäden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch in allen kriminalpolizeilichen Beratungsstellen. Deren Erreichbarkeit kann in allen Polizeidienststellen sowie im Internet unter: www.polizei.propk.de abgefragt werden.

 

Hans-Günther Lemke

Porta Westfalica

Zum Seitenanfang
Hans-Günther Lemke
Training für Führung und Verkauf
Basenberg 22
D-32457 Porta Westfalica
Telefon: (+49) 05706-1518
Telefax: (+49) 05706-955548
E-Mail: info@lemke-training.de
Internet: http://www.lemke-training.de