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In den letzen Jahren Auch sind vermehrt Überfälle auf Geldtransporte
oder auf Geldboten festzustellen. Die Abführung der Tageseinnahmen im
Einzelhandel ist deshalb mit Kriminalitätsrisiken verbunden und sollte
daher grundsätzlich durch professionelle Geld bzw.
Werttransportunternehmen erfolgen. Ist die Inanspruchnahme solcher
Dienstleister für größere Handelsunternehmen in aller Regel schon
Standard, so ist sie für kleinere und selbständige
Einzelhandelsgeschäfte oft zu kostspielig. Hier sind es die Unternehmer
selbst oder die von ihnen beauftragten Mitarbeiter, die die
Verkaufserlöse zur Bank transportieren.
An diese Zielgruppen wenden sich die Hinweise auf den nachfolgenden
Seiten.
Hinweise an Unternehmer:
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Tageserlöse des Einzelhandels sollten
grundsätzlich durch professionelle Geld- und
Werttransportunternehmen zur Bank abgeführt werden.
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Eine häufig kostengünstige Möglichkeit
ist dabei die Nutzung von Sammelgeldtransporten, die vor allem in
Innenstadtbereichen oder in Einkaufszentren angeboten werden.
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Größere Geldbeträge sind bis zur
Abführung an die Bank oder Sparkasse in einem durch das
Kassenpersonal nicht zu öffnenden Behältnis aufzubewahren.
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Im Falle einer eventuell notwendigen
Zwischenlagerung von Verkaufserlösen sollten nur zertifizierte
Wertbehältnisse (Geldschränke) nach DIN EN 1143-1 verwendet werden.
Dabei ist zu beachten:
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Ein Typenschild mit Klassifizierung
befindet sich auf der Innenseite des Wertbehältnisses
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Der zu wählende Widerstandsgrad richtet
sich nach den zu erwartenden Tageseinnahmen sowie nach Vorgaben des
Versicherers.
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Die verwendeten Wertbehältnisse sind
entsprechend der Installationsanleitung der Hersteller aufzustellen
bzw. zu montieren.
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Die Wertbehältnisse sind in Räumen mit
angemessenen mechanischen sowie elektrisch/ elektronischen
Absicherungen aufzustellen.
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Ist die Inanspruchnahme von Geld- bzw.
Werttransportfirmen nicht möglich, so sollte die zu transportierende
Geldsumme durch Splittung auf mehrere Transporte klein gehalten
werden.
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Als Geldboten sind dabei nach
Möglichkeit mindestens zwei Mitarbeiter einzusetzen, die sowohl
volljährig als auch körperlich geeignet sind.
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Diese Mitarbeiter sind mindestens
halbjährlich einer Schulung zu unterziehen, in der sie über die
Verhaltensregeln bei Geldtransporten belehrt werden.
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Örtliche und zeitliche Details zu den
Geldtransporten sind möglichst geheim zu halten und ausschließlich
dem beauftragten Geldboten mitzuteilen.
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Um den Weg des Geldtransportes möglichst
kurz zu halten, ist ein nahe gelegendes Geldinstitut vorzuziehen.
Sowohl für die Entsorgung als auch die Zwischenlagerung der
Tageseinnahmen gelten für den Unternehmer u.a. die Regeln der
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel. So ist der Unternehmer
verpflichtet, die für seine Beschäftigten bestehende Gefährdungslage zu
ermitteln und auf dieser Grundlage zu beurteilen, welche technischen,
baulichen und organisatorischen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
erforderlich sind ( Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen –R3). Dazu gehören z.B.
die Installation von Überfallmeldern in den Geldbearbeitungsräumen sowie
die Bereitstellung von mit Zeitschlössern ausgerüsteten
Wertbehältnissen.
Hinweise an Geldboten:
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Geldtransporte sind immer sorgfältig zu
planen. Sie dürfen nicht zur Routine werden, damit potenzielle Täter
ihre Kenntnisse über regelmäßige Gewohnheiten von Geldboten nicht
für die Tatausführung nutzen.
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Geldtransporte sollten zu wechselnden
Zeiten, auf unterschiedlichen Wegen und nach Möglichkeit bei
Tageslicht durchgeführt werden.
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Aus taktischen Gründen empfiehlt es sich
für den Geldboten, keine Hinterausgänge zu nutzen und schlecht
einsehbare Straßen und Plätze zu meiden.
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Vor und während des Geldtransportes ist
mit besonderer Aufmerksamkeit die Umgebung zu beobachten. Der
Geldbote sollte sich verdächtige Personen einprägen und nach
Möglichkeit deren Fahrzeugkennzeichen notieren (deshalb immer
Notizbloch und Schreibgerät dabei). Besondere Aufmerksamkeit ist auf
Personen zu richten, die sich in verdächtiger Weise vor oder als
letzter Kunde im Geschäft aufhalten.
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Auf das Mitführen von Waffen sollte
grundsätzlich verzichtet werden.
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Empfohlen wird dagegen die Mitnahme von
Handys, um im Notfall schnellstmöglich die Polizei benachrichtigen
zu können.
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Für sogenannte nichtprofessionelle
Geldboten empfiehlt es sich, die Abführung der Tageseinnahmen so
durchzuführen, dass sie von Außenstehenden nicht als solche zu
erkennen sind. Dazu sollten unauffällige Geldbehältnisse genutzt
werden. Der Fachhandel bietet auch für Mitarbeiter des Einzelhandels
geeignete Geldtransportsicherungssysteme (z.B. Sicherheitskoffer
etc.) an.
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Bei längeren Wegstrecken zum
Geldinstitut ist aus Sicherheitsgründen die Nutzung des PKW den
öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen.
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Der Weg zum Geldinstitut sollte zügig
und ohne Unterbrechungen zurückgelegt werden.
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Werden während des Geldtransportes
verdächtige Situationen festgestellt, so sollte der Geldbote im
Regelfall seinen Weg unauffällig fortsetzen und die Nähe zu anderen
Personen und damit den Schutz der Öffentlichkeit suchen.
Wie für den Unternehmer gilt auch für den Geldboten: Alle Details
zum Geldtransport, insbesondere Transportzeiten, -wege sowie die Höhe
der abzuführenden Geldmengen sind geheim zuhalten.
Verhalten bei Überfällen: Der Geldbote sollte, besonders bei
Bewaffnung bzw. Überlegenheit des Täters, kein unnötiges Risiko
eingehen. Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor
materiellen Werten. Die wichtigste Verhaltensregel lautet deshalb: Ruhe
bewahren, die wesentlichen Tätermerkmale, Fahrzeugdaten und die
Fluchtrichtung einprägen und nach der Tat schnellstmöglich die Polizei ,
z.B. über Notruf 110 mitzuteilen.
Tätermerkmale sind: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung,
Besondere Kennzeichen ( Verletzungen, Narben, Tätowierungen etc.
Fahrzeugdaten: Typ, Farbe, Amtliches Kennzeichen, Besonderheiten-
Unfallschäden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in allen kriminalpolizeilichen
Beratungsstellen. Deren Erreichbarkeit kann in allen
Polizeidienststellen sowie im Internet unter: www.polizei.propk.de
abgefragt werden.
Hans-Günther Lemke
Porta Westfalica |