Pressespiegel


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Pressebericht aus:
Sicherheitshalber, 04.01.2010

"Mr. PAL" lässt grüßen

Wie Videoüberwachung in den Handel kam

Der jährliche Schaden durch Inventurdifferenzen im Einzelhandel hat sich in den letzten Jahren auf die durchschnittliche Schadenssumme von etwa 4 Milliarden Euro „eingependelt“. Dabei entstehen die größten Verluste immer noch durch Kunden- und Mitarbeiterdiebstähle sowie durch Fehler in der Organisation selbst. Gab es „früher“ noch wenig Möglichkeiten, diesen Problemen Herr zu werden, kann heute jeder, der ein Geschäft betreibt, schon mehr unternehmen, um seine Betriebsgewinne positiver zu gestalten.

Vorbeugende oder auch nachfolgende Maßnahmen zählten gestern wie heute für jeden Geschäftsinhaber zu den standardmäßigen Ausrüstungen in puncto Sicherheit. Ein klarer Vorteil heutzutage gegenüber noch vor zwei bis drei Jahrzehnten ist gewiss, dass es im Zuge der technologischen Entwicklungen – und die Sicherheitsbranche hat sich hier vergleichbar mit anderen Industriezweigen rasant weiterentwickelt - immer mehr Möglichkeiten der Warensicherung gibt. Damals konnte sich ein Kaufhaus zum Beispiel häufig nur über den Einsatz von mehr Personal oder Sicherheitskräften sprich Detektiven gegenüber Ladendiebstahl schützen, oder es wurden in der Vergangenheit so genannte „Abschreckungsplakate“ und Beobachtungsspiegel mehr eingesetzt, als heute.

Dennoch findet man in Kauf- und Modehäuser häufig noch den Hinweis, dass der Kunde bitte nicht mehr als drei Teile der Textilien mit in die Kabine nimmt – als „psychologische“ Abschreckung gegen Ladendiebstahl. Vielerorts können sich Händler nur damit helfen, hochwertigere Artikel verschlossen in Vitrinen zu präsentieren, vorzugsweise bei „Diebstahlsrennern“ wie Navigationsgeräte, teure Parfüms oder Handys. Denn im Zuge des Personalabbaus und der damit einhergehenden Kostenreduzierungen sind insbesondere der verstärkte Personaleinsatz auch zu frequentierten Zeiten in einem Geschäft häufig gar nicht mehr möglich oder leider zuweilen aus Kostengründen auch nicht gewünscht. Selbst Detektive oder Sicherheitskräfte werden vielfach nur in ausgewählten Zeiten – gern zu Weihnachten - eingesetzt.

Technik setzt sich langsam durch
Vor dem Hintergrund gehört mittlerweile der Einsatz von intelligenten Warensicherungssystemen (EAS) und Videokontrolle für jeden Geschäftsinhaber zu den standardmäßigen Ausrüstungen in puncto Sicherheit. Sukzessive haben sich verschiedene Arten in der Artikelsicherung hervorgetan. Das Funktionsprinzip ist im Grundsatz bei allen gleich: Als Sicherungselemente werden heute elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS) genannt, die schwerpunktmäßig auf drei Technologien basieren: auf der Akusto-Magnetik (AM), der Elektro-Magnetik (EM) und Radio Frequenz (RF). Alle Systeme gründen auf dem Prinzip der Erkennung von Klebeetiketten als Sicherungselemente innerhalb eines zuvor abgesteckten elektromagnetischen Feldes. Der Hauptunterschied liegt im jeweiligen Betriebsfrequenz-Bereich. Während die akustomagnetische und elektromagnetische Technologie im niederfrequenten Bereich funktionieren (als Niederfrequenzbereiche gelten Werte zwischen 20 und 20.000 Hertz), wird die radiofrequente Technologie im unteren Hochfrequenzbereich betrieben (zwischen 3 und 30 Megahertz). Zu den einzelnen Technologien zählt ergänzende Hardware, die neben Klebeetiketten oder Hard Tags (Mehrweg- und Einweg-Tags) die jeweiligen Antennen-Systeme, Scanner sowie Deaktivatoren umfassen.

Sicherung ab Quelle?
In der Warensicherung wird heute unter Quellensicherung und Artikelsicherung direkt in der Filiale unterschieden: Unter Quellensicherung wird die Integration eines Sicherungsmerkmales in Form von Etiketten an Waren oder Verpackungen während des Fabrikations- oder Verpackungsvorganges verstanden. Bereits gesichert an der „Quelle“ gelangt die Ware über die Supply Chain an den Point of Sale (POS). Quellensicherung stellt somit einen integralen Bestandteil der Lieferkette dar. Ihre steigende Beliebtheit hat gute Gründe: Indem zeit- und damit kostenintensives Auszeichnen von Waren vor Ort in der Filiale mit Etiketten entfällt, führt sie zu einer deutlichen Entlastung des Personals. Parallel wird die Pflichtetikettierung sichergestellt. Weiterer Pluspunkt ist, dass quellengesicherte Waren schnellstmöglich für den Verkauf bereitgestellt werden können, schließlich verringert sich die Zeitspanne zwischen dem Herstellungsprozess und der Präsentation vor Ort im Geschäft. Außerdem lassen sich einige Artikel wie Kosmetik offen und damit verkaufsfördernder präsentieren - was zu mehr Umsatz führen kann. Hinzu kommt, dass gerade die „verdeckte“ Diebstahlsicherung eine weit reichende psychologische Abschreckung erreicht.

Videoüberwachung im Fokus
Womit man bei der Videoüberwachung angelangt wäre: Da diese Technologie neben der Sicherheit auch anderen Vorteile bietet, beschäftigen sich zunehmend immer mehr Unternehmen mit der Technik. Verhalten bei Falschgelderkennung, Umgang bei EC-Kartenbetrügereien, oft auch mit „Datenklau“ verbunden, organisierte Kriminalität, häufig auch mit Gewalttaten verbunden (allein in 2008 wurden 3000 Raubüberfälle auf Geschäfte im Einzelhandel verübt), und veränderte Filialprozesse sind neue Themen, die sicher noch vor wenigen Jahren einen geringeren Stellenwert hatten und heute zu einer veränderten sicherheitstechnologischen Ausstattung der Handelsfilialen führen. Gleichsam mit den neuen Herausforderungen im Handel wandeln sich auch die technischen Raffinessen der Technologie. Seit Beginn der Videoüberwachung in den 1950er Jahren hat sich die Technologie rasant nach vorne entwickelt. Zu jener Zeit arbeiteten findige Experten daran, die damalige Fernsehtechnik aktiv für den Sicherheitsbereich zu nutzen.

„Mister PAL“
Ein Blick zurück zu den Anfängen: Walter Bruch aus Neustadt an der Weinstraße (02.03.1908 -5. 05.1990) hat die Fernsehsehwelt revolutioniert, denn er brachte Farbe auf die Bildschirme. Der begeisterte Elektrotechniker begann 1935 nach der Ausbildung als Ingenieur bei der Firma Telefunken in Berlin. Für die Olympischen Spiele 1936 in Berlin entwickelte und bediente er selbst die große "Olympiakanone". Mit dieser Kamera realisierte Bruch die erste Freilicht-Live-Übertragung und machte damit erstmals auf sich aufmerksam. Ein Jahr später führte er die Kamera auf der Pariser Weltausstellung vor. 1938 half er mit, das erste vollelektronische Fernsehstudio der Welt in Berlin einzurichten. Während des Krieges betreute Bruch als Zivilist die weltweit erste Anlage für industrielles Fernsehen und zwar eine Fernsehübertragungsanlage in Peenemünde zur Übertragung der V1- und V2- Raketenstarts in den Kontrollbunker.

Nach dem Krieg baute er als selbständiger Ingenieur ein eigenes Entwicklungslabor für Elektrophysik auf - bis er 1950 zu Telefunken nach Hannover zurückkehrte. In den folgenden Jahren entwickelt sich die Rundfunktechnik rasant; das Fernsehen wurde zu einem Massenmedium. Ende der 50er Jahre wurde Bruch bei Telefunken Leiter der Grundlagenentwicklung des Farbfernsehens. Die neu entwickelten Farbfernsehbilder nach dem amerikanischen NTSC-System und französischen SECAM-Verfahren werden der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Bruch entwickelte in seinem Labor ein neues System: PAL (Phase- Alternation-Line-Verfahren), das Dezember 1962 es zum Patent angemeldet wurde. Ab 1963 begann Bruchs Odyssee zur Verbreitung von PAL in der ganzen Welt - auf seinen Reisen erwies er sich als geschickter Verkäufer seines Systems, das er in über 60 Ländern vorstellte. Dies war ihm wichtiger, als die Erfindung selbst. "Erfindungen sind nur Abfallprodukte der Forschung", stellte er einmal fest, "ihre wirkliche Bedeutung erlangen sie erst, wenn sie am Markt durchgesetzt worden sind". PAL ist, neben NTSC und SECAM, dass am weitesten verbreitete System weltweit. (Quelle: www.niedersachsen.de)

Bilder aus dem Filial-Alltag
Womit man beim Thema wäre: 1958 war München die erste deutsche Stadt, die in Ihrer Verkehrszentrale zur Überwachung stationäre Fernsehkameras einsetzte. Hannover setzte 1959 diese Technik zur Verkehrsüberwachung ein und war zugleich die erste deutsche Stadt, die 1976 dauerhafte Videoüberwachung mit 25 ferngesteuerten Zoom- Kameras betrieb. Erst 1996 setzte die Polizei in Leipzig im „Kampf“ gegen Drogenhandel, Taschendiebstahl und KFZ- Aufbrüchen die Videoüberwachung in einem Modellversuch ein. Wie man sieht, ist die Geschichte de Videoüberwachung in Deutschland noch eine junge Historie. Wurde noch vor einigen Jahren auf eine herkömmliche Videokassette mit Videorekordern und Multiplexern aufgezeichnet, wobei auch die Aufnahmen zeitlich begrenzt waren, ist es heute in Kauf- und Warenhäusern schon fast der „Normalfall“, auf digitalisierte Systeme zurückzugreifen. In dem Kontext interessant ist die DSL- Übertragung von Daten an fernere Standorte – Stichwort: remote control, wobei ein Unternehmen von einem Standort aus direkt auf verschiedene Kameras in unterschiedlichen Filialen zugreifen kann. Sicher wird sich diese Technik noch mehr durchsetzen. Dazu ist es heutzutage auch schon möglich, hoch auflösende IP- Kameras mit bis zu 8,0 Megapixeln einzusetzen. Hier entwickelt sich die Technik fortlaufend weiter – insbesondere was die Bildauflösung und Qualität der Bilder betrifft.

Auch ist ein großer Vorteil, dass die heutige Videotechnik zu einem Bestandteil integrierter Sicherheitssysteme geworden ist – und damit auch kein „Stand-alone- System“ mehr ist. So kann der Anwender durch mittlerweile hoch entwickelte, ganzheitliche Systeme zusätzliche Vorteile generieren: Durch die Verknüpfung sicherheitstechnischer Anlagen wie Warensicherungssysteme (EAS), Videokontrollsysteme oder auch Alarm- oder Einbruchmeldeanlagen mit anderen gebäudetechnischen Systemen können neben dem Schutz auch Betriebsabläufe optimiert werden – im Sinne der Sicherheit, Effizienz und Transparenz.

Nicht ohne den Betriebsrat
Videoüberwachung ist bewiesenermaßen ein geeignetes Mittel zur Abschreckung und dient auch der Nachverfolgung von Diebstahl und anderen Straftaten. Jedoch sollte dies niemals dazu dienen, bei Mitarbeitern in die Privatsphäre einzudringen. Hier gab es in den letzten zwei Jahren schon mehrere Fälle im Einzelhandel, die leider auch ein „schlechtes Licht“ auf das Thema „Einsatz von Video“ geworfen hatte und viele Händler sogar davor zurückschreckten, diese Technik einzusetzen.

Wenn rechtliche Seiten beachtet werden, die nachfolgend beschrieben sind, ist der Einsatz moderner Videotechnik immer eine lohnende Investition, die sich schnell für jeden Kaufmann rechnet. Bei der Videoüberwachung in Verkaufsräumen ist vor allem § 6 b des Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG) zu beachten, wonach diese zulässig ist, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Der Kunde ist immer auf den Einsatz von Videokameras, schon beim Betreten des Geschäfts, hinzuweisen, am besten mit einem Hinweisschild, etwa dem Piktogramm zur Kennzeichnung von Videoüberwachung gemäß DIN 33450.

Geht es um die Mitarbeiter, so ist immer der Betriebsrat hinzuzuziehen, wenn es um den Einsatz von Videoüberwachung geht. Dem Betriebsrat steht beim Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsrecht zu. Danach hat er bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen, mit zu bestimmen. Im Gegensatz dazu steht dem Betriebsrat für den Detektiveinsatz, der das Arbeitsverhalten kontrollieren soll, grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht zu. Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitsgeber ein Einigungsstellenverfahren durchführen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die im Laufe der Jahre die Technik der Videoüberwachung sehr vieles erreichen kann, der Umgang mit dieser insgesamt noch moderneren Technik jedoch auch sensibel zu behandeln ist.
 

Hans-Günther Lemke

Porta Westfalica

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Hans-Günther Lemke
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