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Der jährliche Schaden durch Inventurdifferenzen im Einzelhandel hat sich
in den letzten Jahren auf die durchschnittliche Schadenssumme von etwa 4
Milliarden Euro „eingependelt“. Dabei entstehen die größten Verluste
immer noch durch Kunden- und Mitarbeiterdiebstähle sowie durch Fehler in
der Organisation selbst. Gab es „früher“ noch wenig Möglichkeiten,
diesen Problemen Herr zu werden, kann heute jeder, der ein Geschäft
betreibt, schon mehr unternehmen, um seine Betriebsgewinne positiver zu
gestalten.
Vorbeugende oder auch nachfolgende Maßnahmen zählten gestern wie heute
für jeden Geschäftsinhaber zu den standardmäßigen Ausrüstungen in puncto
Sicherheit. Ein klarer Vorteil heutzutage gegenüber noch vor zwei bis
drei Jahrzehnten ist gewiss, dass es im Zuge der technologischen
Entwicklungen – und die Sicherheitsbranche hat sich hier vergleichbar
mit anderen Industriezweigen rasant weiterentwickelt - immer mehr
Möglichkeiten der Warensicherung gibt. Damals konnte sich ein Kaufhaus
zum Beispiel häufig nur über den Einsatz von mehr Personal oder
Sicherheitskräften sprich Detektiven gegenüber Ladendiebstahl schützen,
oder es wurden in der Vergangenheit so genannte „Abschreckungsplakate“
und Beobachtungsspiegel mehr eingesetzt, als heute.
Dennoch findet man in Kauf- und Modehäuser häufig noch den Hinweis, dass
der Kunde bitte nicht mehr als drei Teile der Textilien mit in die
Kabine nimmt – als „psychologische“ Abschreckung gegen Ladendiebstahl.
Vielerorts können sich Händler nur damit helfen, hochwertigere Artikel
verschlossen in Vitrinen zu präsentieren, vorzugsweise bei
„Diebstahlsrennern“ wie Navigationsgeräte, teure Parfüms oder Handys.
Denn im Zuge des Personalabbaus und der damit einhergehenden
Kostenreduzierungen sind insbesondere der verstärkte Personaleinsatz
auch zu frequentierten Zeiten in einem Geschäft häufig gar nicht mehr
möglich oder leider zuweilen aus Kostengründen auch nicht gewünscht.
Selbst Detektive oder Sicherheitskräfte werden vielfach nur in
ausgewählten Zeiten – gern zu Weihnachten - eingesetzt.
Technik setzt sich langsam durch
Vor dem Hintergrund gehört mittlerweile der Einsatz von
intelligenten Warensicherungssystemen (EAS) und Videokontrolle für jeden
Geschäftsinhaber zu den standardmäßigen Ausrüstungen in puncto
Sicherheit. Sukzessive haben sich verschiedene Arten in der
Artikelsicherung hervorgetan. Das Funktionsprinzip ist im Grundsatz bei
allen gleich: Als Sicherungselemente werden heute elektronische
Artikelsicherungssysteme (EAS) genannt, die schwerpunktmäßig auf drei
Technologien basieren: auf der Akusto-Magnetik (AM), der
Elektro-Magnetik (EM) und Radio Frequenz (RF). Alle Systeme gründen auf
dem Prinzip der Erkennung von Klebeetiketten als Sicherungselemente
innerhalb eines zuvor abgesteckten elektromagnetischen Feldes. Der
Hauptunterschied liegt im jeweiligen Betriebsfrequenz-Bereich. Während
die akustomagnetische und elektromagnetische Technologie im
niederfrequenten Bereich funktionieren (als Niederfrequenzbereiche
gelten Werte zwischen 20 und 20.000 Hertz), wird die radiofrequente
Technologie im unteren Hochfrequenzbereich betrieben (zwischen 3 und 30
Megahertz). Zu den einzelnen Technologien zählt ergänzende Hardware, die
neben Klebeetiketten oder Hard Tags (Mehrweg- und Einweg-Tags) die
jeweiligen Antennen-Systeme, Scanner sowie Deaktivatoren umfassen.
Sicherung ab Quelle?
In der Warensicherung wird heute unter Quellensicherung und
Artikelsicherung direkt in der Filiale unterschieden: Unter
Quellensicherung wird die Integration eines Sicherungsmerkmales in Form
von Etiketten an Waren oder Verpackungen während des Fabrikations- oder
Verpackungsvorganges verstanden. Bereits gesichert an der „Quelle“
gelangt die Ware über die Supply Chain an den Point of Sale (POS).
Quellensicherung stellt somit einen integralen Bestandteil der
Lieferkette dar. Ihre steigende Beliebtheit hat gute Gründe: Indem zeit-
und damit kostenintensives Auszeichnen von Waren vor Ort in der Filiale
mit Etiketten entfällt, führt sie zu einer deutlichen Entlastung des
Personals. Parallel wird die Pflichtetikettierung sichergestellt.
Weiterer Pluspunkt ist, dass quellengesicherte Waren schnellstmöglich
für den Verkauf bereitgestellt werden können, schließlich verringert
sich die Zeitspanne zwischen dem Herstellungsprozess und der
Präsentation vor Ort im Geschäft. Außerdem lassen sich einige Artikel
wie Kosmetik offen und damit verkaufsfördernder präsentieren - was zu
mehr Umsatz führen kann. Hinzu kommt, dass gerade die „verdeckte“
Diebstahlsicherung eine weit reichende psychologische Abschreckung
erreicht.
Videoüberwachung im Fokus
Womit man bei der Videoüberwachung angelangt wäre: Da diese Technologie
neben der Sicherheit auch anderen Vorteile bietet, beschäftigen sich
zunehmend immer mehr Unternehmen mit der Technik. Verhalten bei
Falschgelderkennung, Umgang bei EC-Kartenbetrügereien, oft auch mit
„Datenklau“ verbunden, organisierte Kriminalität, häufig auch mit
Gewalttaten verbunden (allein in 2008 wurden 3000 Raubüberfälle auf
Geschäfte im Einzelhandel verübt), und veränderte Filialprozesse sind
neue Themen, die sicher noch vor wenigen Jahren einen geringeren
Stellenwert hatten und heute zu einer veränderten
sicherheitstechnologischen Ausstattung der Handelsfilialen führen.
Gleichsam mit den neuen Herausforderungen im Handel wandeln sich auch
die technischen Raffinessen der Technologie. Seit Beginn der
Videoüberwachung in den 1950er Jahren hat sich die Technologie rasant
nach vorne entwickelt. Zu jener Zeit arbeiteten findige Experten daran,
die damalige Fernsehtechnik aktiv für den Sicherheitsbereich zu nutzen.
„Mister PAL“
Ein Blick zurück zu den Anfängen: Walter Bruch aus Neustadt an der
Weinstraße (02.03.1908 -5. 05.1990) hat die Fernsehsehwelt
revolutioniert, denn er brachte Farbe auf die Bildschirme. Der
begeisterte Elektrotechniker begann 1935 nach der Ausbildung als
Ingenieur bei der Firma Telefunken in Berlin. Für die Olympischen Spiele
1936 in Berlin entwickelte und bediente er selbst die große
"Olympiakanone". Mit dieser Kamera realisierte Bruch die erste
Freilicht-Live-Übertragung und machte damit erstmals auf sich
aufmerksam. Ein Jahr später führte er die Kamera auf der Pariser
Weltausstellung vor. 1938 half er mit, das erste vollelektronische
Fernsehstudio der Welt in Berlin einzurichten. Während des Krieges
betreute Bruch als Zivilist die weltweit erste Anlage für industrielles
Fernsehen und zwar eine Fernsehübertragungsanlage in Peenemünde zur
Übertragung der V1- und V2- Raketenstarts in den Kontrollbunker.
Nach dem Krieg baute er als selbständiger Ingenieur ein eigenes
Entwicklungslabor für Elektrophysik auf - bis er 1950 zu Telefunken nach
Hannover zurückkehrte. In den folgenden Jahren entwickelt sich die
Rundfunktechnik rasant; das Fernsehen wurde zu einem Massenmedium. Ende
der 50er Jahre wurde Bruch bei Telefunken Leiter der
Grundlagenentwicklung des Farbfernsehens. Die neu entwickelten
Farbfernsehbilder nach dem amerikanischen NTSC-System und französischen
SECAM-Verfahren werden der Weltöffentlichkeit vorgestellt. Bruch
entwickelte in seinem Labor ein neues System: PAL (Phase-
Alternation-Line-Verfahren), das Dezember 1962 es zum Patent angemeldet
wurde. Ab 1963 begann Bruchs Odyssee zur Verbreitung von PAL in der
ganzen Welt - auf seinen Reisen erwies er sich als geschickter Verkäufer
seines Systems, das er in über 60 Ländern vorstellte. Dies war ihm
wichtiger, als die Erfindung selbst. "Erfindungen sind nur
Abfallprodukte der Forschung", stellte er einmal fest, "ihre wirkliche
Bedeutung erlangen sie erst, wenn sie am Markt durchgesetzt worden
sind". PAL ist, neben NTSC und SECAM, dass am weitesten verbreitete
System weltweit. (Quelle: www.niedersachsen.de)
Bilder aus dem Filial-Alltag
Womit man beim Thema wäre: 1958 war München die erste deutsche Stadt,
die in Ihrer Verkehrszentrale zur Überwachung stationäre Fernsehkameras
einsetzte. Hannover setzte 1959 diese Technik zur Verkehrsüberwachung
ein und war zugleich die erste deutsche Stadt, die 1976 dauerhafte
Videoüberwachung mit 25 ferngesteuerten Zoom- Kameras betrieb. Erst 1996
setzte die Polizei in Leipzig im „Kampf“ gegen Drogenhandel,
Taschendiebstahl und KFZ- Aufbrüchen die Videoüberwachung in einem
Modellversuch ein. Wie man sieht, ist die Geschichte de Videoüberwachung
in Deutschland noch eine junge Historie. Wurde noch vor einigen Jahren
auf eine herkömmliche Videokassette mit Videorekordern und Multiplexern
aufgezeichnet, wobei auch die Aufnahmen zeitlich begrenzt waren, ist es
heute in Kauf- und Warenhäusern schon fast der „Normalfall“, auf
digitalisierte Systeme zurückzugreifen. In dem Kontext interessant ist
die DSL- Übertragung von Daten an fernere Standorte – Stichwort: remote
control, wobei ein Unternehmen von einem Standort aus direkt auf
verschiedene Kameras in unterschiedlichen Filialen zugreifen kann.
Sicher wird sich diese Technik noch mehr durchsetzen. Dazu ist es
heutzutage auch schon möglich, hoch auflösende IP- Kameras mit bis zu
8,0 Megapixeln einzusetzen. Hier entwickelt sich die Technik fortlaufend
weiter – insbesondere was die Bildauflösung und Qualität der Bilder
betrifft.
Auch ist ein großer Vorteil, dass die heutige Videotechnik zu einem
Bestandteil integrierter Sicherheitssysteme geworden ist – und damit
auch kein „Stand-alone- System“ mehr ist. So kann der Anwender durch
mittlerweile hoch entwickelte, ganzheitliche Systeme zusätzliche
Vorteile generieren: Durch die Verknüpfung sicherheitstechnischer
Anlagen wie Warensicherungssysteme (EAS), Videokontrollsysteme oder auch
Alarm- oder Einbruchmeldeanlagen mit anderen gebäudetechnischen Systemen
können neben dem Schutz auch Betriebsabläufe optimiert werden – im Sinne
der Sicherheit, Effizienz und Transparenz.
Nicht ohne den Betriebsrat
Videoüberwachung ist bewiesenermaßen ein geeignetes Mittel zur
Abschreckung und dient auch der Nachverfolgung von Diebstahl und anderen
Straftaten. Jedoch sollte dies niemals dazu dienen, bei Mitarbeitern in
die Privatsphäre einzudringen. Hier gab es in den letzten zwei Jahren
schon mehrere Fälle im Einzelhandel, die leider auch ein „schlechtes
Licht“ auf das Thema „Einsatz von Video“ geworfen hatte und viele
Händler sogar davor zurückschreckten, diese Technik einzusetzen.
Wenn rechtliche Seiten beachtet werden, die nachfolgend beschrieben
sind, ist der Einsatz moderner Videotechnik immer eine lohnende
Investition, die sich schnell für jeden Kaufmann rechnet. Bei der
Videoüberwachung in Verkaufsräumen ist vor allem § 6 b des
Bundesdatenschutzgesetzes ( BDSG) zu beachten, wonach diese zulässig
ist, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder zur Wahrnehmung
berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist
und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der
Betroffenen überwiegen. Der Kunde ist immer auf den Einsatz von
Videokameras, schon beim Betreten des Geschäfts, hinzuweisen, am besten
mit einem Hinweisschild, etwa dem Piktogramm zur Kennzeichnung von
Videoüberwachung gemäß DIN 33450.
Geht es um die Mitarbeiter, so ist immer der Betriebsrat hinzuzuziehen,
wenn es um den Einsatz von Videoüberwachung geht. Dem Betriebsrat steht
beim Einsatz technischer Überwachungsmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht
im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsrecht zu. Danach hat
er bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die
dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers zu
überwachen, mit zu bestimmen. Im Gegensatz dazu steht dem Betriebsrat
für den Detektiveinsatz, der das Arbeitsverhalten kontrollieren soll,
grundsätzlich kein Mitbestimmungsrecht zu. Verweigert der Betriebsrat
seine Zustimmung, kann der Arbeitsgeber ein Einigungsstellenverfahren
durchführen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die im Laufe der Jahre
die Technik der Videoüberwachung sehr vieles erreichen kann, der Umgang
mit dieser insgesamt noch moderneren Technik jedoch auch sensibel zu
behandeln ist.
Hans-Günther Lemke
Porta Westfalica |