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Pressebericht aus:
Zoofachtrend, 02.06.2009


Falschgeld - Was tun?

Mit der Einführung des Euro- Bargeldes im Januar 2002 ging die Geldfälschung zunächst zurück. Heute, mehr als fünf Jahre danach, haben sich auch die Geldfälscher an die neue Währung gewöhnt. 41000 Fälschungen registrierte die Deutsche Bundesbank im Vorjahr im Zahlungsverkehr. Am meisten gefälscht wird der 100-Euroschein (32%), ihm folgen der 50-Euroschein ( 31%), der 20-Euroschein (21%) und der 200- Euroschein (11%).

 

Wegen moderner Drucktechniken wird Falschgeld immer professioneller. Um sich zu schützen, gibt es für den Einzelhandel nur ein Mittel: Geschultes Verkaufspersonal und Sicherheitsgeräte. Bei den Geldprüfgeräten gibt es verschiedene Alternativen:

 

Der "Quicktester" sieht aus wie ein Stift. Zieht man mit diesem über den Schein einen Strich, so verfärbt er sich bei einem "falschen" Schein schwarz, bei echten Scheinen ist nicht zu sehen. Der "Quicktester" ist handlich in der Anschaffung günstig. Der Nachteil ist, dass der Stift meist nur die schlechteren Fälschungen erkennen kann.

 

Eine bessere, wenn auch eine kostenintensivere Alternative ist der Einsatz von UV-Lampen in den Kassentischen. Der Vorteil ist hier, dass die einfachen Fälschungen erkannt werden können und der Mitarbeiter an der Kasse keine Gerät in die Hand nehmen muss. Echte Banknoten leuchten farbig auf, falsche Scheine erscheinen in einem blauen Licht. Aber auch hierbei ist es Fälschern schon gelungen, die UV- Lampen durch gut gemachte "Blüten" zu überlisten.

 

Die beste Möglichkeit, wenn auch teuerste Methode zur Absicherung sind deshalb Geldprüfgeräte, die immer mehrere Sicherheitsmerkmale der Geldscheine überprüfen können. Auch ein Vorteil: Gute Prüfgeräte können auch verschiedene Währungen bzw. Banknoten auf Echtheit jederzeit erkennen.

 

Wenn keine technischen Hilfsmittel in einem Geschäft vorhanden sind, hilft nur noch der aufmerksame Mitarbeiter. Das heißt:

 

Fühlen: Auf der Banknotenvorderseite ist ein ertastbares Relief, insbesondere die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank- BCE, ECB,  EZB, EKT, EKP, die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster und Tore.

 

Kippen: Die Spezialfolien mit den unterschiedlichen optischen veränderlichen Motiven werden sichtbar. Die rechte Wertzahl auf der Rückseite weist bei Banknoten (50€,100€,200€,500€) eine sich verändernde Farbe auf.

 

Sehen: Im Gegenlicht ist zu prüfen, ob das Wasserzeichen echt ist, der Sicherheitsfaden vorhanden ist, ob die Elemente des Durchsichtsregisters exakt aufeinander passen.

 

Es reicht nicht aus, nur ein Sicherheitsmerkmal zu prüfen, besser sollten immer alle Merkmale auf Echtheit geprüft werden. Hierzu gibt es ausführliches Infomaterial und sogar Lernprogrammen für Kassemitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank. Infos unter: www.deutsche-bundesbank.de.

 

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps für das richtige Verhalten im Falle eines Falschgeldverdachts:

  • Bleiben Sie ruhig! Setzen Sie sich keiner Gefahr aus.

  • Lassen Sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung ein.

  • Versuchen Sie, einige der genannten Sicherheitsmerkmale zu erkennen, ohne dabei jedoch Verdacht zu erwecken.

  • Sagen Sie dem Kunden, dass Sie etwas näher prüfen müssen. Wenden Sie sich dann an Ihren Vorgesetzten.

  • Überlassen Sie es Ihrem Vorgesetzten, mit dem Kunden zu sprechen.

  • Werden Sie nicht nervös und geben Sie die verdächtige Banknote nicht an den Kunden zurück.

  • Wenn eine Überwachungskamera vorhanden ist, schalten Sie diese ein.

  • Halten Sie den Kunden hin, ohne sich dabei einem Risiko auszusetzen.

  • Rufen Sie die Polizei.

  • Flüchtet der Kunde in einem Wagen, versuchen Sie, sich das Kennzeichen und die Automarke zu merken.

  • Berühren Sie die gefälschte Banknote nur vorsichtig, um vorhandene Fingerabdrücke nicht zu verwischen.

  • Spielen Sie nicht den Helden – denken Sie immer an Ihre eigene Sicherheit.

Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn Falschgeld nicht ersetzt wird, sollte kein Händler auf die Idee kommen, sich schadlos zu halten, in dem er Falschgeld wieder in Umlauf bringt. Denn wer heute wissentlich Falschgeld einkassiert hat und weitergibt, macht sich strafbar lt. Paragraph 36 laut Bundesbank- Gesetz. Hier können Geldbußen bis zu 300.000 Euro drohen.

 

Hans-Günther Lemke

Porta Westfalica

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Hans-Günther Lemke
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