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Pressebericht
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Die Themen "Ladendiebstahl" und "Inventurdifferenzen" sind als Themen Dauerbrenner. Neben den neueren Verlustbereichen wie Falschgeld, EC-Kartenbetrug, organisierter Diebstahl, die es zu bekämpfen gilt, gehören nach wie vor auch der korrekte Umgang und die Vorbeugung für Mitarbeiterdelikte dazu.
Über das Thema "Mitarbeiterdiebstahl" wird auch heute noch nur ungern gesprochen. Dabei belegen und beweisen viele Untersuchungen in Einzelhandelsunternehmen eindeutig und übereinstimmend folgende Ergebnisse:
Auch zeigt die Erfahrung, dass bei aufgefallenen Fälle dies meist Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit ab sieben Jahre betraf. Dies, da dieser Personenkreis ein Vertrauensverhältnis in dem Unternehmen hat und alle Schwachstellen in der Organisation kennt. Es ist auch nicht so leicht, einen Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen. Meist geschieht dies nur mit speziellen Überwachungsmaßnahmen, wobei vorher die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden muss. Auch ist es immer noch eine Seltenheit, dass ein Mitarbeiter einen anderen "anzeigt", wenn dieser unehrlich war. Dabei geht es um die Existenz eines jeden in einem Betrieb oder Geschäft. Abgesehen von dem Betriebsklima, was erheblich belastet werden kann.
Warum passieren Mitarbeiterdelikte?
Natürlich ist es selten so, dass ein Mitarbeiter mit dem Vorsatz unehrlich zu sein oder den "Chef" zu betrügen, seine Tätigkeit aufnimmt. Vielmehr werden auch vom Vorgesetzten Fehler im Umgang und Verhalten mit dem Mitarbeiter gemacht.
Die häufigsten Fehler der Vorgesetzten:
Verhalten bei Verdacht – Wie erkenne ich mögliche Delikte?
Tatbereich Lager:
Tatbereich Verkaufsraum:
Tatbereich Kasse:
Diese „Spuren“ sind sicher nicht vollständig und auch kein ausreichender Tatverdacht gegen einzelne oder mehrere Mitarbeiter. Es können lediglich Hinweise auf bekannte Praktiken der internen Kriminalität gewonnen werden und es ist möglich, den Kreis der Verdächtigen einzuengen.
Die meisten Manipulationen und "Unehrlichkeiten" passieren an der Kasse. Der Schaden durch Kassenmanipulationen wird schon heute auf 0,2 bis 0,6 % vom Einzelhandelsumsatz geschätzt. Deshalb ist es für jeden Marktleiter, Geschäftsführer oder Inhaber unerlässlich, diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Hauptbetrügereien an der Kasse:
Um solche Fälle zu vermeiden, ist es wichtig, Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen. Dies können u.a. sein:
„Ich habe von der Betriebs- und Hausordnung und Kassenvorschrift Kenntnis genommen. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann eine schriftliche Abmahnung und im Wiederholungsfall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.“
Testkäufer
Eine Begrenzung der Tatverdächtigen ist eine unbedingte Voraussetzung für eine gezielte Observation, mit deren Hilfe es möglich ist, bestimmte Mitarbeiter und Personen eindeutig zu überführen. Die Beobachtung des Verdächtigenkreises und der Räume erwies sich bisher immer noch als die geeignetste Maßnahme zur Aufdeckung innerbetrieblicher Probleme.
Ausschlaggebend für den Erfolg ist, dass der Testkäufer dem oder den Verdächtigen nicht bekannt ist und dass dieser über ausreichend Erfahrung und fundierte Kenntnisse der Erscheinungsformen der internen Kriminalität verfügt. Fest angestellte Hausdetektive, die den meisten schnell bekannt sind, scheiden deshalb aus dieser Tätigkeit der Observation heraus.
Besser geeignet sind Testkäufer, die anonym sind und als Kunde auftreten. Seine Feststellungen beim „Testkauf“ hat er nur dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Testeinkäufer treten als gewöhnliche Kunden auf und beobachten „unauffällig“ die Verkaufsabläufe der Verdächtigen. Das Kernstück der Beobachtungen bildet die Kontrolle, ob alle Einkäufe z.B. vorschriftsmäßig registriert worden sind. In einem detaillierten Bericht werden die Einkäufe und die dazugehörigen Begleitumstände erfasst und mit Hilfe der Kassenkontrollstreifen oder Rechnungsduplikaten kann das vollständige Bild jedes Testeinkaufs rekonstruiert werden.
Hinweis: Es gibt heutzutage auch schon technische Möglichkeiten durch Bondatenanalysen, Fehler oder Missbrauch an der Kasse aufzudecken.
Der Einsatz einer Kassensoftware ist jedoch nur mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, die Mitarbeiter müssen darüber informiert sein und ist natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Auch eine Möglichkeit ist der Einsatz einer Videoüberwachung, die heute schon in vielen Unternehmen ( nicht nur wegen Personalkontrollen) eingesetzt wird. Dies hilft am besten zur allgemeinen Abschreckung bei Kunden- sowie auch bei Personaldiebstählen. Auch hier muss vorab eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat, wenn vorhanden, abgestimmt werden.
Hans-Günther Lemke Porta Westfalica |
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| Hans-Günther
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