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Pressebericht
aus: Euro Türk Handel, 21.08.2007
Falschgeld beim
Kassieren - Was tun? |
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Mehrere Jahre nach der Euro-Einführung haben sich auch die Geldfälscher an die neue Währung gewöhnt. 46.000 Fälschungen registrierte die Deutsche Bundesbank im Vorjahr im Zahlungsverkehr. Am meisten gefälscht wird der 50-Euroschein (41%), der 100-Euroschein (25,5%), der 20-Euroschein (18,9%) und der 200- Euroschein (7,9%).
Das sich Geldfälscher mittlerweile auch mit kleineren Banknoten „beschäftigen“ beweist ein Zeitungsartikel vom 01. Februar 2007: „Im Paderborner Raum ist offenbar eine Bande von Geldfälschern aktiv. Die Paderborner Kreispolizeibehörde habe bereits zahlreiche 20-Euro- Blüten sichergestellt. Die Täter hätten offenbar auf ein Massenzahlungsmittel gesetzt, das nicht auf Echtheit geprüft werde.“
Besonders auffällig in 2006 war, dass jetzt auch vermehrt Münzen nachgemacht werden, insgesamt immerhin 77.000 Stück, wovon allein ca. 90% die 2-Euromünze gefälscht wurde. Hierbei sind die türkischen Einzelhändler besonders gefordert aufmerksam zu sein, gibt es doch seit Januar 2006 in der Türkei eine Ein-Lihra-Münze, die der Zwei-Euro- Münze zum Verwechseln ähnlich sieht, jedoch nur einen Wert von ca. 40 Cent darstellt.
Auch wegen immer moderner werdender Drucktechniken wird Falschgeld professioneller. Um sich zu schützen, gibt es für den Einzelhandel nur ein Mittel: Geschultes Verkaufspersonal und Sicherheitsgeräte. Viele Banken und Geldinstitute geben dazu ausführliches Infomaterial heraus und bieten auch Kurzschulungen zum Thema an.
Bei den Geldprüfgeräten gibt es verschiedene Alternativen: Der "Quicktester" sieht aus wie ein Stift. Zieht man mit diesem über den Schein einen Strich, so verfärbt er sich bei einem "falschen" Schein schwarz, bei echten Scheinen ist nicht zu sehen. Der "Quicktester" ist handlich in der Anschaffung günstig. Der Nachteil ist, dass der Stift meist nur die schlechteren Fälschungen erkennen kann.
Eine bessere, wenn auch eine kostenintensivere Alternative ist der Einsatz von UV-Lampen in den Kassentischen. Der Vorteil ist hier, dass die einfachen Fälschungen erkannt werden können und der Mitarbeiter an der Kasse kein Gerät in die Hand nehmen muss. Echte Banknoten leuchten farbig auf, falsche Scheine erscheinen in einem blauen Licht. Aber auch hierbei ist es Fälschern schon gelungen, die UV- Lampen durch gut gemachte "Blüten" zu überlisten.
Die beste Möglichkeit, wenn auch teuerste Methode zur Absicherung sind deshalb Geldprüfgeräte, die immer mehrere Sicherheitsmerkmale der Geldscheine überprüfen können. Auch ein Vorteil: Gute Prüfgeräte können auch verschiedene Währungen bzw. Banknoten auf Echtheit jederzeit erkennen.
Wenn keine technischen Hilfsmittel in einem Geschäft vorhanden sind, hilft nur noch der aufmerksame Mitarbeiter. Das heißt: Fühlen- Auf der Banknotenvorderseite ist ein ertastbares Relief, insbesondere die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank- BCE, ECB, EZB, EKT, EKP, die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster und Tore.
Kippen- die Spezialfolien mit den unterschiedlichen optischen veränderlichen Motiven werden sichtbar. Die rechte Wertzahl auf der Rückseite weist bei Banknoten (50€,100€,200€,500€) eine sich verändernde Farbe aufsehen im Gegenlicht ist zu prüfen, ob das Wasserzeichen echt ist, der Sicherheitsfaden vorhanden ist, ob die Elemente des Durchsichtsregisters exakt aufeinander passen.
Es reicht nicht aus, nur ein Sicherheitsmerkmal zu prüfen, besser sollten immer alle Merkmale auf Echtheit geprüft werden. Hierzu gibt es ausführliches Infomaterial und sogar Lernprogrammen für Kassenmitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank. Infos unter: www.deutsche-bundesbank.de.
Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps für das richtige Verhalten im Falle eines Falschgeldverdachts:
Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn Falschgeld nicht ersetzt wird, sollte kein Händler auf die Idee kommen, sich schadlos zu halten, in dem er Falschgeld wieder in Umlauf bringt. Denn wer heute wissentlich Falschgeld einkassiert hat und weitergibt, macht sich strafbar lt. Paragraph 36 laut Bundesbank- Gesetz. Hier können Geldbußen bis zu 300.000 Euro drohen. |
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| Hans-Günther
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