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Die Themen "Ladendiebstahl" und
"Inventurdifferenzen" sind als Themen Dauerbrenner. Neben den neueren
Verlustbereichen wie Falschgeld, EC-Kartenbetrug, organisierter
Diebstahl, die es zu bekämpfen gilt, gehören nach wie vor auch der
korrekte Umgang und die Vorbeugung für Mitarbeiterdelikte dazu.
Über das Thema "Mitarbeiterdiebstahl" wird auch heute noch nur ungern
gesprochen. Dabei belegen und beweisen viele Untersuchungen in
Einzelhandelsunternehmen eindeutig und übereinstimmend folgende
Ergebnisse:
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40 bis 50 Prozent der
Inventurdifferenzen im Handel entstehen durch eigene Mitarbeiter und
Aushilfspersonal.
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Die Hälfte der internen Verluste
entsteht im Kassenbereich.
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Ein unkorrekter Mitarbeiter richtet im
Durchschnitt zehn Mal soviel Schaden an wie ein Ladendieb.
Auch zeigt die Erfahrung, dass bei
aufgefallenen Fälle dies meist Mitarbeiter mit einer
Betriebszugehörigkeit ab sieben Jahre betraf. Dies, da dieser
Personenkreis ein Vertrauensverhältnis in dem Unternehmen hat und alle
Schwachstellen in der Organisation kennt. Es ist auch nicht so leicht,
einen Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen. Meist geschieht dies nur
mit speziellen Überwachungsmaßnahmen, wobei vorher die Zustimmung des
Betriebsrates eingeholt werden muss. Auch ist es immer noch eine
Seltenheit, dass ein Mitarbeiter einen anderen "anzeigt", wenn dieser
unehrlich war. Dabei geht es um die Existenz eines jeden in einem
Betrieb oder Geschäft. Abgesehen von dem Betriebsklima, was erheblich
belastet werden kann.
Warum passieren Mitarbeiterdelikte?
Natürlich ist es selten so, dass ein
Mitarbeiter mit dem Vorsatz unehrlich zu sein oder den "Chef" zu
betrügen, seine Tätigkeit aufnimmt. Vielmehr werden auch vom
Vorgesetzten Fehler im Umgang und Verhalten mit dem Mitarbeiter gemacht.
Die häufigsten Fehler der Vorgesetzten:
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Der Mitarbeiter hat ein fehlendes
Unrechtsbewusstsein und meint, in den Verkaufspreisen sei alles mit
einkalkuliert. Dem Mitarbeiter fehlen Informationen, wie die
Verkaufskalkulation aussieht.
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Auch ein schlechtes Betriebsklima kann
zur Unehrlichkeit von Mitarbeitern führen. Motto: "Dem Chef" wische
ich eins aus."
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Soziale Probleme wie z. B Überschuldung,
Alkoholmissbrauch oder auch kriminelle Veranlagungen bei
Mitarbeitern führen häufig zu Delikten. Es sollte ein Grundsatz für
jede Führungskraft sein, sich mit den Problemen seiner Mitarbeiter
ausführlich zu beschäftigen und wenn möglich immer Hilfe anzubieten.
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Auch ein Missmanagement des Betriebes
kann zur Unehrlichkeit verleiten. Wenn trotz höherer
Inventurverluste keine Maßnahmen eingeführt werden, vermehrt
Mitarbeiterdelikte ausschließen (z.B. Personalkontrollen am Ausgang,
Taschenkontrollen usw.) braucht sich nicht zu wundern, wenn
Gelegenheit Diebe macht.
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Übersteigerte Ansprüche z.B. auch durch
negativen Einfluss in der eigenen Familie.
Verhalten bei Verdacht
Wie erkenne ich mögliche Delikte?
Tatbereich Lager:
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Aufgerissene Verpackungen im Lager
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Unverplombte gelieferte Behälter
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Waren ohne Begleitpapiere
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Unnötiges Packmaterial in
Lieferfahrzeugen
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Mitarbeiterfahrzeuge im engeren
Parkbereich der Warenannahme
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Ware im Lager in firmeneigenen
Tragetaschen
Tatbereich Verkaufsraum:
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Versteckte Waren in den Personalräumen
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Fremde Verpackungen in Garderoben
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Zerrissene oder zerknüllte
Auszeichnungsmaterialien in Räumen, die nur dem Personal zugänglich
sind
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Warenverstecke in Handlägern
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Kundenfertig verpackte Ware unter den
Verkaufstischen
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Verstopfte Kunden- und Personaltoiletten
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Personalkäufe, die die Kaufkraft
einzelner übersteigen
Tatbereich Kasse:
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Handschriftliche Zahlennotizen auf
Zetteln und Bons
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Papierkügelchen in der Kassenlade
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Auffallende Fehlbonmengen
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Frei herumliegende Schlüssel an der
Kasse
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Nicht einrastende Kassenladen
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Häufig auftretende runde Differenzen
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Kundenreklamationen wegen unrichtiger
Geldwechslung
Diese „Spuren“ sind sicher nicht vollständig
und auch kein ausreichender Tatverdacht gegen einzelne oder mehrere
Mitarbeiter. Es können lediglich Hinweise auf bekannte Praktiken der
internen Kriminalität gewonnen werden und es ist möglich, den Kreis der
Verdächtigen einzuengen.
Die meisten Manipulationen und
"Unehrlichkeiten" passieren an der Kasse. Der Schaden durch
Kassenmanipulationen wird schon heute auf 0,2 bis 0,6% vom
Einzelhandelsumsatz geschätzt. Deshalb ist es für jeden Marktleiter,
Geschäftsführer oder Inhaber unerlässlich, diesem Bereich eine besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Hauptbetrügereien an der Kasse:
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Das falsche Eintippen von Beträgen, z.B.
2,25 Franken statt 22,50 Franken.
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Das Arbeiten mit offener
Kassenschublade.
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Das Gewähren von unberechtigten Rabatten
an Dritte.
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Komplizenschaft zwischen dem
Kassenmitarbeiter und einem Kunden, Verwandten oder Bekannten.
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Falsche Leergutbuchungen (im
Lebensmittelhandel)
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Sofortstornos
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Preisüberschreibungen bei
Wettbewerberpreisangleich
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Umbuchungen
Um solche Fälle zu vermeiden, ist es
wichtig, Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen. Dies können u.a. sein:
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Regelmäßige Kassenkontrollen, auch
Kassenstürze genannt, ohne Vorankündigung
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Personalfluktuation gering halten- schon
in den Einstellungsgesprächen sorgfältig sein und prüfen, welche
Einstellung hat der mögliche neue Mitarbeiter und wie ist sein
Lebensstandard bisher und welche Ansprüche hat er.
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Regelmäßige Schulungen im Geschäft über
alle Themen der Diebstahlvorbeugung und des richtigen
Kassiervorgangs
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Motivation der Mitarbeiter- auch
demotivierte Mitarbeiter neigen eher dazu, nicht immer ehrlich zu
sein. Nicht mit Lob sparen, wenn ein Mitarbeiter etwas gut gemacht
hat
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Prämien oder Vergünstigungen für die
Mitarbeiter. Lassen Sie sich etwas einfallen, wenn Sie die
Inventurdifferenzen verringern wollen. Oft hilft eine kleine Prämie
als Anreiz für den Mitarbeiter, mehr auf Ladendiebe zu achten.
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Information der betriebswirtschaftlichen
Zusammenhänge eines Geschäfts. Erläutern Sie ihren Mitarbeitern, was
eine Inventurdifferenz für die Ertragslage oder den Gewinn bedeutet.
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Auch ist es notwendig mit
Stellenbeschreibungen bzw. Arbeitsanweisungen zu arbeiten, die jeder
Mitarbeiter auch unterschreiben sollte.
„Ich habe von der Betriebs- und Hausordnung
und Kassenvorschrift Kenntnis genommen. Ein Verstoß gegen diese
Vorschriften kann eine schriftliche Abmahnung und im Wiederholungsfall
eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.“
Testkäufer
Eine Begrenzung der Tatverdächtigen ist eine unbedingte Voraussetzung
für eine gezielte Observation, mit deren Hilfe es möglich ist, bestimmte
Mitarbeiter und Personen eindeutig zu überführen. Die Beobachtung des
Verdächtigenkreises und der Räume erwies sich bisher immer noch als die
geeigneteste Maßnahme zur Aufdeckung innerbetrieblicher Probleme.
Ausschlaggebend für den Erfolg ist, dass der Testkäufer dem oder den
Verdächtigen nicht bekannt ist und dass dieser über ausreichend
Erfahrung und fundierte Kenntnisse der Erscheinungsformen der internen
Kriminalität verfügt. Fest angestellte Hausdetektive, die den meisten
schnell bekannt sind, scheiden deshalb aus dieser Tätigkeit der
Observation heraus. Besser geeignet sind Testkäufer, die anonym sind und
als Kunde auftreten. Seine Feststellungen beim „Testkauf“ hat er nur dem
Auftraggeber mitzuteilen.
Die Testeinkäufer treten als gewöhnliche Kunden auf und beobachten
„unauffällig“ die Verkaufsabläufe der Verdächtigen. Das Kernstück der
Beobachtungen bildet die Kontrolle, ob alle Einkäufe z.B.
vorschriftsmäßig registriert worden sind.
In einem detaillierten Bericht werden die Einkäufe und die dazugehörigen
Begleitumstände erfasst und mit Hilfe der Kassenkontrollstreifen oder
Rechnungsduplikaten kann das vollständige Bild jedes Testeinkaufs
rekonstruiert werden.
Hinweis: E gibt heutzutage auch schon technische Möglichkeiten durch
Bondatenanalysen, Fehler oder Missbrauch an der Kasse aufzudecken.
Der Einsatz einer Kassensoftware ist jedoch nur mit einer entsprechenden
Betriebsvereinbarung, die Mitarbeiter müssen darüber informiert sein und
ist natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Auch eine Möglichkeit ist der Einsatz einer Videoüberwachung, die heute
schon in vielen Unternehmen ( nicht nur wegen Personalkontrollen)
eingesetzt wird. Dies hilft am besten zur allgemeinen Abschreckung bei
Kunden- sowie auch bei Personaldiebstählen. Auch hier muss vorab eine
Vereinbarung mit dem Betriebsrat, wenn vorhanden, abgestimmt werden.
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