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Pressebericht
aus: Sicherheitsforum - Schweizer Fachzeitschrift 7/2006 - 03.07.2006
Vorbeugen ist
billiger |
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Die Themen "Ladendiebstahl" und "Inventurdifferenzen" sind aktueller denn je. Neben den neueren Verlustbereichen wie Falschgeld, EC-Kartenbetrug, organisierter Diebstahl, die es zu "bekämpfen" gilt, gehört nach wie vor auch der korrekte Umgang und die Vorbeugung bei Mitarbeiterdelikten.
Über das Thema "Mitarbeiterdiebstahl" wird auch noch im Handel nur ungern gesprochen. Dabei belegen und beweisen viele Untersuchungen in Einzelhandelsunternehmen eindeutig und übereinstimmend folgende Ergebnisse:
Es ist auch nicht so leicht, einen Mitarbeiter des Diebstahls zu überführen. Meist geschieht dies nur mit speziellen Überwachungsmaßnahmen, wobei vorher die Zustimmung des Betriebsrates eingeholt werden muss.
Auch ist es immer noch eine Seltenheit, dass ein Mitarbeiter einen anderen "anzeigt", wenn dieser unehrlich war. Dabei geht es um die Existenz eines jeden in einem Betrieb oder Geschäft.
Abgesehen von dem Betriebsklima, was erheblich belastet werden kann.
Warum passieren Mitarbeiterdelikte?
Natürlich ist es selten so, dass ein Mitarbeiter mit dem Vorsatz unehrlich zu sein oder den "Chef" zu betrügen, seine Tätigkeit aufnimmt. Vielmehr werden auch vom Vorgesetzten Fehler im Umgang und Verhalten mit dem Mitarbeiter gemacht.
Die häufigsten Fehler der Vorgesetzten:
Die meisten Manipulationen und "Unehrlichkeiten" passieren an der Kasse. Der Schaden durch Kassenmanipulationen wird schon heute auf 0,2 bis 0,6% vom Einzelhandelsumsatz geschätzt.
Deshalb ist es für jeden Marktleiter, Geschäftsführer oder Inhaber unerlässlich, diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Hauptbetrügereien an der Kasse:
Ein interessanter Fall vom April 2003 aus der Lebensmittelpraxis:
Eine Kassiererin aus der Region Oldenburg hatte mit einer Bekannten Waren im Wert von 15.000 Euro innerhalb eines Jahres durch die Kasse eines Verbrauchermarktes geschleust. Die Komplizin kam als Kundin und lud Waren auf das Kassenband, die von der Kassiererin nur teilweise abgerechnet wurden. Urteil: 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafe.
Um solche Fälle zu vermeiden, ist es wichtiger Maßnahmen zur Vorbeugung zu treffen. Dies können u.a. sein:
Hinweis: Wenn alles nichts hilft, gibt es heutzutage auch schon technische Möglichkeiten durch Bondatenanalysen, Fehler oder Missbrauch an der Kasse aufzudecken. Der Einsatz einer Kassensoftware ist jedoch nur mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung, die Mitarbeiter müssen darüber informiert sein und ist natürlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.
Deshalb: Vorbeugung ist besser und billiger! |
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| Hans-Günther
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