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Pressebericht
aus: getränke markt, 02.03.2005
Haltet den Dieb! |
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Haltet den Dieb! Inventurdifferenz Ade. Der selbständige Berater und Buchautor Hans- Günther Lemke verrät die Tricks der Langfinger und gibt Tipps für eine erfolgreiche Diebstahlverhütung. Ein Leitfaden für mehr Sicherheit im Getränkefachhandel. "Wenn Sie bitte ihre Jacken öffnen", sagt der Marktleiter zu einem Kunden, der eine blaue Daunensteppjacke mitten im Sommer trägt. Der Mann öffnet den Reißverschluss. In der rechten Innentasche seiner Jacke taucht eine Flasche Rotwein auf- Jahrgang 2002, Chablis Cru AOC für 39,40 Euro. Allein im Jahr 2003 wurden im deutschen Einzelhandel schätzungsweise Waren im Wert von ca. 5 Milliarden EURO gestohlen. Oft wird im Handel erst reagiert, wenn die Inventurdifferenz im Verhältnis zum Umsatz zu hoch ist und dadurch Arbeitsplätze und notwendige Betriebsergebnisse gefährdet sind. Da auch die Sortimente im klassischen Getränkefachhandel immer breiter und vielfältiger werden, gilt es, dass sich auch der Getränkefachhändler mit dem Thema Ladendiebstahl noch mehr als in der Vergangenheit beschäftigen muss. Die Verkaufsmitarbeiter müssen sensibilisiert werden und müssen wissen, mit welchen Tricks die Diebe heute "unterwegs" sind und wie sich beim Stellen eines Ladendiebs korrekt zu verhalten ist. Schon häufig ist es vorgekommen, dass ein Diebstahl zwar genau beobachtet wurde, aufgrund Fehlverhaltens es jedoch nicht zu einer Strafverfolgung gekommen ist. Die häufigsten Tricks im Getränkefachhandel: 1. Die einfache und gebräuchlichste Methode Die Ware verschwindet direkt in der Einkaufstasche, in großen Manteltaschen oder weiten offenen Jacken. Diese Methode kommt in über 90% der Fälle zum Tragen. Es betrifft die so genannten "Gelegenheitsdiebe", die heutzutage aufgrund "Geldknappheit" wieder wesentlich mehr geworden sind. Es ist besonders darauf zu achten, wenn ein Kunde im wärmeren Frühjahr oder sogar im Sommer mit einer dicken Jacke oder einen Mantel bekleidet, das Geschäft betritt. 2. Der „Ablenkungstrick“ Es handelt sich dabei um eine Methode, die gerne beim Diebstahl durch mehrere Personen angewandt wird. Während eine Person die Aufmerksamkeit des Verkaufspersonals auf sich lenkt, begehen in der Zwischenzeit die Komplizen den Ladendiebstahl. Oder: Eine Person fragt nach dem Artikel, der nicht im Verkaufsraum, sondern im hinteren Geschäftsbereich bzw. auf Lager vorrätig ist. Dadurch muss das Verkaufspersonal den Verkaufsraum für eine kurze Zeit unbeaufsichtigt lassen, um den Artikel zu holen. 3. „Umpacken“ Diese Methode sei an einem einfachen Beispiel erläutert: An der Kasse bezahlt der Kunde eine Flasche Eierlikör. Im "Umkarton" befindet sich jedoch nicht die Flasche Likör sondern der teure Cognac. Dieser Trick wird besonders häufig im Spirituosenbereich angewandt. Deshalb ist empfehlenswert, Spirituosen ohne den Geschenkkarton zu verkaufen und auf Wunsch den Kunden gesondert auszuhändigen. 4. „Gebrauchte Kassenbons-Trick" Häufig ist gerade im Fachhandel festzustellen, dass Kunden ihre Bons an der Kasse liegen lassen. Mit einem solchen Bon kann ein Ladendieb „einkaufen“ gehen. Er sucht nach den eingetippten Preisen die Waren aus und packt sie in seine Tasche. Zur Tarnung wird noch ein zusätzliches kleines Teil gekauft, das er „vorher vergessen hatte“. An der Kasse wird nur noch das neue Teil bezahlt und der Kassenbon als Legitimation für die anderen Waren vorgelegt. 5. „Ineinanderpacken“ Hohlkörper, wie gekaufte Abfalleimer, Plastikkörbe oder Kochtöpfe, werden mit gestohlener Ware aufgefüllt. Hier ist die Aufmerksamkeit der Kassenmitarbeiter besonders gefordert.
6. „Aufeinanderpacken“
Neben den Waren, die im Einkaufswagen sind,
befindet sich auf der unteren Abstellfläche z.B. ein sperriger, schwerer
Getränkekasten. 7. "Die soziale Tour"
Hierbei hoffen die Täter auf das soziale
Empfinden. Die nette junge Frau mit dem eingegipsten Arm, die Mutter mit
dem Kleinkind im Kinderwagen, der junge Mann im Rollstuhl. 8. Der "Zeitschrift in Zeitschrift-Trick" Eine z.B. teure Computerzeitschrift oder ein anderer teuerer Artikel (siehe Foto) wird in eine wesentlich günstigere Zeitschrift gesteckt. Hierbei ist immer die Aufmerksamkeit der Kassenmitarbeiter gefordert, dieses zu kontrollieren. Korrektes Verhalten der Mitarbeiter bei einem Diebstahl Regel 1: Abwarten, dann Einschreiten Erst wenn der Ladendiebstahl zweifelsfrei feststeht, also tatsächlich beobachtet wurde, sollte eingeschritten werden. Nachträgliche Entschuldigungen beim Kunden, der sich im Nachhinein als „ehrlich“ herausstellt, sind nicht nur sehr peinlich, sondern bergen neben der Gefahr, dass man den Kunden für immer verloren hat, eine Klage wegen Falschbezichtigung und Nötigung. Regel 2: Ruhe bewahren Die verdächtige Person sollte ruhig und vor allem sachlich angesprochen werden. Niemals sollte der Ladendieb vor der Kundschaft bloßgestellt werden. Insofern sollte der Mitarbeiter den gestellten Ladendieb bitten, im „zur Klärung einer Unstimmigkeit“ in das Büro zu folgen. Die Praxis zeigt, dass die überwiegende Anzahl der Ladendiebe diesen Aufforderungen Folge leistet. Regel 3: Beweise sichern Auf dem Weg zum Büro muss darauf geachtet werden, dass der Ladendieb die Ware unterwegs nicht ablegt, da gilt: „Kein Beweis - keine Anklage“. Es empfiehlt sich, dass auf dem Weg zu den Verwaltungsräumen ein Mitarbeiter hinter dem Verdächtigen läuft. Regel 4: Fluchtgefahr Im Falle der Fluchtgefahr oder der nicht eindeutigen Identifizierung des Ladendiebes hat jedermann eine so genannte „vorläufige Festnahmebefugnis“ gemäß § 127 Strafprozessordnung (StPO). Dem Ladendieb wird erklärt, er sei festgenommen. Dabei darf sowie dies angemessen und erforderlich ist, physische Gewalt angewendet werden. Erlaubt wäre z.B. das Festhalten des Täters am Handgelenk. Regel 5: Nur vor Zeugen Das Gespräch mit einem überführten Ladendieb sollte grundsätzlich nur im Beisein eines Zeugen geführt werden. Bei weiblichen Ladendieben sollte eine Mitarbeiterin zugegen sein. Damit kann vermieden werden, dass der Beschuldigte später falsche Anschuldigungen gegen das Geschäft oder seinen Mitarbeiter erhebt oder sein Geständnis mit der Behauptung widerruft, er sei dazu genötigt oder sogar erpresst worden. Regel 6: Keine körperliche Durchsuchungen
Körperliche Durchsuchungen sind
ausschließlich die Aufgabe der Polizei. Liegt dieser konkrete Tatverdacht nicht vor, der Einzelhändler ist sich jedoch sicher, dass ein Kunde Ware gestohlen hat, ohne es gesehen zu haben, ist eine Durchsuchung nur mit dem Einverständnis des mutmaßlichen Ladendiebes möglich. Regel 7: Hinzuziehen der Polizei In folgenden Fällen sollte die Polizei hinzugezogen werden:
Regel 8: Kinder und Jugendliche Kinder (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) können strafrechtlich nicht belangt werden. Dennoch sollten in jedem Falle die Eltern benachrichtigt werden. Regel 9: Irrtum Sollte ein ehrlicher Kunde zu Unrecht als Ladendieb verdächtigt werden, sollte man sich bei diesem Kunden ausdrücklich und umgehend entschuldigen. In den meisten Fällen kann beim Kunden mittels eines kurzen Gespräches über Umfang und Folgen von Ladendiebstählen Verständnis für die irrtümliche Beschuldigung erzielt werden. Häufig ist es sinnvoll, den zu Unrecht verdächtigten Kunden mit einem kleinem Geschenk zu "besänftigen". |
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| Hans-Günther
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