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Pressebericht aus:
Lebensmittel-Zeitung Direkt 07.04.2004

Vorsicht vor falschen Fuffzigern


Vorsicht vor falschen Fuffzigern!

Von fälschungssicher keine Spur: Zwei Jahre nach der Euro-Einführung haben sich auch die Geldfälscher an die neue Währung gewöhnt.

Wie die Deutsche Bundesbank sagt, kommen auf eine Million Banknoten 15 Blüten. Am häufigsten wird der 50-Euro-Schein gefälscht, die meistkopierte Münze ist das 2-Euro- Stück. Insgesamt wurden hier zu Lande im Jahr 2003 exakt 311.925 "Blüten" aus dem Verkehr gezogen. Wegen moderner Drucktechniken wird Falschgeld immer professioneller. Um sich zu schützen, gibt es für den Einzelhandel nur ein Mittel: Geschultes Verkaufspersonal und Sicherheitsgeräte.

Bei den Geldprüfgeräten gibt es verschiedene Alternativen: Der "Quicktester" sieht aus wie ein Stift. Zieht man mit diesem über den Schein einen Strich, so verfärbt er sich bei einem "falschen" Schein schwarz, bei echten Scheinen ist nicht zu sehen. Der "Quicktester" ist handlich in der Anschaffung günstig. Der Nachteil ist, dass der Stift meist nur die schlechteren Fälschungen erkennen kann.

Eine bessere, wenn auch eine kostenintensivere Alternative ist der Einsatz von UV-Lampen in den Kassentischen. Der Vorteil ist hier, dass die einfachen Fälschungen erkannt werden können und der Mitarbeiter an der Kasse keine Gerät in die Hand nehmen muss. Echte Banknoten leuchten farbig auf, falsche Scheine erscheinen in einem blauen Licht. Aber auch hierbei ist es Fälschern schon gelungen, die UV- Lampen durch gut gemachte "Blüten" zu überlisten.

Die beste Möglichkeit, wenn auch teuerste Methode zur Absicherung sind deshalb Geldprüfgeräte, die immer mehrere Sicherheitsmerkmale der Geldscheine überprüfen können. Auch ein Vorteil: Gute Prüfgeräte können auch verschiedene Währungen bzw. Banknoten auf Echtheit jederzeit erkennen.

Eine neue Hilfe für Einzelhändler gibt es seit kurzem über die Internetanschrift www.falschgeld-meldung.de.

Wenn keine technischen Hilfsmittel in einem Geschäft vorhanden sind, hilft nur noch der aufmerksame Mitarbeiter. Das heißt:

Fühlen:
Auf der Banknotenvorderseite ist ein ertastbares Relief, insbesondere die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank- BCE, ECB, EZB, EKT, EKP, die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster und Tore.

Kippen:
Die Spezialfolien mit den unterschiedlichen optischen veränderlichen Motiven werden sichtbar. Die rechte Wertzahl auf der Rückseite weist bei Banknoten (50€,100€,200€,500€) eine sich verändernde Farbe auf

Sehen:
Im Gegenlicht ist zu prüfen, ob das Wasserzeichen echt ist, der Sicherheitsfaden vorhanden ist, ob die Elemente des Durchsichtsregisters exakt aufeinander passen. Es reicht nicht aus, nur ein Sicherheitsmerkmal zu prüfen, besser sollten immer alle Merkmale auf Echtheit geprüft werden. Hierzu gibt es ausführliches Infomaterial und sogar Lernprogrammen für Kassemitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank. Infos unter www.deutsche-bundesbank.de.

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps für das richtige Verhalten im Falle eines Falschgeldverdachts:

  • Bleiben Sie ruhig! Setzen Sie sich keiner Gefahr aus.

  • Lassen Sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung ein.

  • Versuchen Sie, einige der genannten Sicherheitsmerkmale zu erkennen, ohne dabei jedoch Verdacht zu erwecken.

  • Sagen Sie dem Kunden, dass Sie etwas näher prüfen müssen. Wenden Sie sich dann an Ihren Vorgesetzten.

  • Überlassen Sie es Ihrem Vorgesetzten, mit dem Kunden zu sprechen.

  • Werden Sie nicht nervös und geben Sie die verdächtige Banknote nicht an den Kunden zurück.

  • Wenn eine Überwachungskamera vorhanden ist, schalten Sie diese ein.

  • Halten Sie den Kunden hin, ohne sich dabei einem Risiko auszusetzen.

  • Rufen Sie die Polizei

  • Flüchtet der Kunde in einem Wagen, versuchen Sie, sich das Kennzeichen und die Automarke zu merken

  • Berühren Sie die gefälschte Banknote nur vorsichtig, um vorhandene Fingerabdrücke nicht zu verwischen

  • Spielen Sie nicht den Helden - denken Sie immer an Ihre eigene Sicherheit.

Noch ein wichtiger Hinweis: Auch wenn Falschgeld nicht ersetzt wird, sollte kein Händler auf die Idee kommen, sich schadlos zu halten, in dem er Falschgeld wieder in Umlauf bringt. Denn wer heute wissentlich Falschgeld einkassiert hat und weitergibt, macht sich strafbar lt. Paragraph 36 laut Bundesbank- Gesetz. Hier können Geldbußen bis zu 300.000 Euro drohen.

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Hans-Günther Lemke
Training für Führung und Verkauf
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