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Vorsicht vor falschen
Fuffzigern!
Von fälschungssicher keine Spur:
Zwei Jahre nach der Euro-Einführung haben sich auch die Geldfälscher an
die neue Währung gewöhnt.
Wie die Deutsche Bundesbank sagt, kommen auf eine Million Banknoten 15
Blüten. Am häufigsten wird der 50-Euro-Schein gefälscht, die
meistkopierte Münze ist das 2-Euro- Stück. Insgesamt wurden hier zu
Lande im Jahr 2003 exakt 311.925 "Blüten" aus dem Verkehr gezogen. Wegen
moderner Drucktechniken wird Falschgeld immer professioneller. Um sich
zu schützen, gibt es für den Einzelhandel nur ein Mittel: Geschultes
Verkaufspersonal und Sicherheitsgeräte.
Bei den Geldprüfgeräten gibt es verschiedene Alternativen: Der
"Quicktester" sieht aus wie ein Stift. Zieht man mit diesem über den
Schein einen Strich, so verfärbt er sich bei einem "falschen" Schein
schwarz, bei echten Scheinen ist nicht zu sehen. Der "Quicktester" ist
handlich in der Anschaffung günstig. Der Nachteil ist, dass der Stift
meist nur die schlechteren Fälschungen erkennen kann.
Eine bessere, wenn auch eine kostenintensivere Alternative ist der
Einsatz von UV-Lampen in den Kassentischen. Der Vorteil ist hier, dass
die einfachen Fälschungen erkannt werden können und der Mitarbeiter an
der Kasse keine Gerät in die Hand nehmen muss. Echte Banknoten leuchten
farbig auf, falsche Scheine erscheinen in einem blauen Licht. Aber auch
hierbei ist es Fälschern schon gelungen, die UV- Lampen durch gut
gemachte "Blüten" zu überlisten.
Die beste Möglichkeit, wenn auch teuerste Methode zur Absicherung sind
deshalb Geldprüfgeräte, die immer mehrere Sicherheitsmerkmale der
Geldscheine überprüfen können. Auch ein Vorteil: Gute Prüfgeräte können
auch verschiedene Währungen bzw. Banknoten auf Echtheit jederzeit
erkennen.
Eine neue Hilfe für Einzelhändler gibt es seit kurzem über die
Internetanschrift www.falschgeld-meldung.de.
Wenn keine technischen Hilfsmittel in einem Geschäft vorhanden sind,
hilft nur noch der aufmerksame Mitarbeiter. Das heißt:
Fühlen:
Auf der Banknotenvorderseite ist ein ertastbares Relief, insbesondere
die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank- BCE, ECB, EZB, EKT, EKP,
die Wertzahl und die Abbildungen der Fenster und Tore.
Kippen:
Die Spezialfolien mit den unterschiedlichen optischen veränderlichen
Motiven werden sichtbar. Die rechte Wertzahl auf der Rückseite weist bei
Banknoten (50€,100€,200€,500€) eine sich verändernde Farbe auf
Sehen:
Im Gegenlicht ist zu prüfen, ob das Wasserzeichen echt ist, der
Sicherheitsfaden vorhanden ist, ob die Elemente des Durchsichtsregisters
exakt aufeinander passen. Es reicht nicht aus, nur ein
Sicherheitsmerkmal zu prüfen, besser sollten immer alle Merkmale auf
Echtheit geprüft werden. Hierzu gibt es ausführliches Infomaterial und
sogar Lernprogrammen für Kassemitarbeiter bei der Deutschen Bundesbank.
Infos unter www.deutsche-bundesbank.de.
Im Folgenden finden Sie einige nützliche Tipps für das richtige
Verhalten im Falle eines Falschgeldverdachts:
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Bleiben Sie ruhig! Setzen Sie sich keiner Gefahr aus.
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Lassen Sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung
ein.
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Versuchen Sie, einige der genannten
Sicherheitsmerkmale zu erkennen, ohne dabei jedoch Verdacht zu erwecken.
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Sagen Sie dem Kunden, dass Sie etwas näher prüfen
müssen. Wenden Sie sich dann an Ihren Vorgesetzten.
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Überlassen Sie es Ihrem Vorgesetzten, mit dem Kunden
zu sprechen.
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Werden Sie nicht nervös und geben Sie die verdächtige
Banknote nicht an den Kunden zurück.
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Wenn eine Überwachungskamera vorhanden ist, schalten
Sie diese ein.
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Halten Sie den Kunden hin, ohne sich dabei einem
Risiko auszusetzen.
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Rufen Sie die Polizei
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Flüchtet der Kunde in einem Wagen, versuchen Sie,
sich das Kennzeichen und die Automarke zu merken
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Berühren Sie die gefälschte Banknote nur vorsichtig,
um vorhandene Fingerabdrücke nicht zu verwischen
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Spielen Sie nicht den Helden - denken Sie immer an
Ihre eigene Sicherheit.
Noch ein wichtiger Hinweis: Auch
wenn Falschgeld nicht ersetzt wird, sollte kein Händler auf die Idee
kommen, sich schadlos zu halten, in dem er Falschgeld wieder in Umlauf
bringt. Denn wer heute wissentlich Falschgeld einkassiert hat und
weitergibt, macht sich strafbar lt. Paragraph 36 laut Bundesbank-
Gesetz. Hier können Geldbußen bis zu 300.000 Euro drohen.
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